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Informations- und Servicestelle Rötha (Sitz in Zwenkau)

Das Bild zeigt das Dienstgebäude in Zwenkau.

Stellenangebote

Aktuelles

Sachbearbeiter Gartenbau

Christian Sievers befindet sich bis Mitte September 2023 in Elternzeit. Seine Vertretung nimmt Kerstin Kiffer (Sachbearbeiterin Fachrecht Gartenbau) vom FBZ Nossen wahr.

Ansprechpartnerin:
Kerstin Kiffer
Telefon: 03431 7147-28
E-Mail: Kerstin.Kiffer@smekul.sachsen.de

Agrarförderung

Die Informations- und Servicestelle Rötha hat jeweils am 26.10. und 09.11.2022 in einer Informationsveranstaltung zur neuen Förderrichtlinie 2023 sowie zu den neuen Maßnahmen der Förderrichtlinie AUK, TWN und ÖBL online informiert. Mit der Teilnahme von rund 240 Landwirten/innen wurden eingangs die Ziele und Verpflichtungen (Konditionalität) der neuen GAP vorgestellt. Im Anschluss daran wurden die Zuhörer über die neue Förderrichtlinie im AUK, TWN und ÖBL informiert. Den Abschluss der Informationsveranstaltung bildete die Durchführung des Teilnahmeantrages sowie Neuigkeiten im DIANAWeb.

Die Informations- und Servicestelle Rötha möchte sich an dieser Stelle für die rege Teilnahme und das hohe Interesse an den vorgestellten Inhalten bedanken und Ihnen nachfolgend die Präsentationen zur Verfügung stellen. Die Beantwortung der gestellten Fragen sind der unten aufgeführten Excel-Tabelle zu entnehmen.

Ansprechpartner/in:
Juliane Klatt
Telefon: 034206 589-19
E-Mail: juliane.klatt@smekul.sachsen.de

Christian Kuhnitzsch
Telefon: 034206 589-46
E-Mail: christian.kuhnitzsch@smekul.sachsen.de

Veranstaltungsnachlese

Die Informations- und Servicestelle Rötha möchte sie auf die aktuellen Informationen zu den möglichen AUK-Maßnahmen hinweisen.

Der Teilnahmeantrag für das neue Förderprogramm AUK/2023 ist verpflichtend und kann vom 01.11. bis zum 31.12.2022 im DianaWEB gestellt werden.

Der Verpflichtungszeitraum der AUK-Maßnahmen beginnt am 01.01. des Jahres welches unmittelbar auf den gültigen Teilnahmeantrag erfolgt und gilt für die Dauer von mindestens fünf Jahren. Die Bewilligung der Teilnahme erfolgt in Bescheidform und ist bis zum 28.02. geplant.

Informationen zum Antragsverfahren, allgemeine Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtungen sowie die Steckbriefe der einzelnen AUK-Maßnahmen auf Ackerland und Grünland finden Sie unter folgendem Link: https://lsnq.de/auk2023

Bitte beachten Sie, dass die veröffentlichten Informationen noch der Genehmigung des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland unterliegen!

Ansprechpartner/in:
Juliane Klatt
Telefon: 034206 589-19
E-Mail: juliane.klatt@smekul.sachsen.de

Christian Kuhnitzsch
Telefon: 034206 589-46
E-Mail: christian.kuhnitzsch@smekul.sachsen.de

Die Informations- und Servicestelle Rötha möchte Sie auf die zeitweilig begrenzten Änderungen der neuen Förderperiode (2023 – 2027) aufmerksam machen. Im Zusammenhang mit den weltpolitischen Geschehnissen hat die EU und Deutschland die Aussetzung der Konditionalitäten (notwendige Maßnahmen für Betriebsprämie, ehemals Cross Compliance) GLÖZ 8 und GLÖZ 7 für ein Jahr bestimmt.

Damit gilt, unter Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates im Herbst 2022, für 2023:

Aussetzen von GLÖZ 8 (4 % Stilllegung) nur unter folgenden Bedingungen:

  • Die Flächen werden 2023 beim Antragsverfahren im DianaWeb mit GLÖZ 8 markiert.
  • Auf diesen Flächen dürfen nur Getreide (außer Mais), Hülsenfrüchte (außer Soja) und Sonnenblumen angebaut werden.
  • Der Betrieb plant keine Umsetzung der Ökoregelungen 1a (Brache) und 1b (Brache mit Blühstreifen) in 2023

Achtung! Flächen, die 2021 und 2022 als Brachen (NC 591) bzw. EFA-Brachen beantragt wurden, müssen auch 2023 angelegt bleiben! Bei einem Umbruch dieser brachliegenden Flächen, muss der Betrieb der 4 % Stilllegungspflicht in 2023 nachgehen! Auch weitere als »Brachliegendes Land« zugordnete Flächen wie z.B. Feldrand- /Pufferstreifen auf AL (EFA 058) sowie mehrjährige Bienenweide (EFA 066) sollten aus aktueller Sicht vorerst nicht umgebrochen werden. Hier sind entsprechende Entscheidungen noch abzuwarten. Auf mögliche Änderungen macht die ISS Rötha zeitnah aufmerksam.

Aussetzen von GLÖZ 7 Fruchtwechsel auf AL (GLÖZ 7). Eine freiwillige Anwendung ist allerdings möglich.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:
https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-gap-strategieplan/FAQ-gap-strategieplan_List.html
(Fragen und Anworten​​​​​)

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/110-kompromiss-gloez.html
(Bericht Özdemir: Kompromiss zugunsten der Ernährungssicherung)

Ansprechpartner:
Christian Kuhnitzsch
Telefon: 034206 589-46
E-Mail: christian.kuhnitzsch@smekul.sachsen.de

Die Informations- und Servicestelle Rötha möchte Sie auf die Erhöhung der Festbeträge (Prämie in EUR/ha zzgl. Festbeträgen in EUR/Pflanze) für den Waldumbau sowie der Erstaufforstung durch den Freistaat Sachsen aufmerksam machen. Interessierte Waldbesitzer, die v.a. in den letzten Jahren durch schwierige Witterungsbedingungen (Dürreperioden, Sturm) und bedingt dadurch den Einflug des Borkenkäfers massive Waldschäden hinnehmen müssen, sind besonders angesprochen diese Unterstützung wahrzunehmen. Ziel ist es die geschädigten Waldflächen wieder zu bewalden und zugleich eine Umwandlung der Waldartenstruktur mit einem hohen Laubbaumanteil zu erreichen.

Die aktuelle Förderrichtlinie, Antragsunterlagen und Informationen sind im Online-Förderportal unter https://www.lsnq.de/WuF zu finden.

Ein entsprechendes Merkblatt zur Antragsvoraussetzung sowie den förderfähigen Baumarten entnehmen Sie bitte folgendem Link:
Merkblatt zur Förderung von Waldumbaumaßnahmen nach RL WuF/2020
Förderfähige Baumarten und Waldsträucher gemäß RL WuF/2020

Falls Ihnen die Förderung zusagt, können Sie Ihren Antrag auf Förderung unter folgendem Link ausfüllen:
Basisantrag auf Förderung von Vorhaben der GAK nach Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2020 Teil 2)

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1053425
(Nachlese von Staatsminister Günther: »Wir erhöhen die Förderung für Waldumbau und stärken forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse«)

Unter dem Motto »Biologische Vielfalt erleben!« finden vom 16.09 – 18.09. deutschlandweit die »Deutschen Waldtage 2022« statt. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Ansprechpartner:
Daniel Thomann
Telefon: 0351 564-25206
E-Mail: daniel.thomann@smekul.sachsen.de

Fachrecht

Das Pflanzenschutzgesetz vom 14.02.2012 und die Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 06.07.2013 fordern von Personen, die

  • Pflanzenschutzmittel anwenden,
  • über den Pflanzenschutz beraten,
  • andere nicht sachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen,
  • Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen,
  • Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen,

den Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz.

Die Informations- und Servicestelle Rötha möchte Sie darüber informieren, dass am 29.11.2022 die neue Sächsische Düngerechtsverordnung SächsDüReVO im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde und ab 30.11.2022 ihre Gültigkeit hat.

In Sachsen wurden die Nitrat-belasteten Gebiete entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) vom 10.08.2022 neu ausgewiesen. Die Ausweitung der Nitratgebiete auf insgesamt 185.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche (bisher 130.600 Hektar), vor allem aber auch Änderungen in der regionalen und betrieblichen Betroffenheit betrifft auch Gebiete im Amtsbereich Rötha.

Karte der neu ausgewiesenen Nitratgebiete in Sachsen (*.pdf, 100 KB)

Auf Grundlage der Daten des Deutschen Wetterdienstes wurden im Freistaat Sachsen die Flächen, die nach aktuell gültiger Gebietsausweisung als Nitrat-Gebiet nach SächsDüReVO ausgewiesen sind und die weniger als 550 mm mittleren Jahresniederschlag (2011 – 2020) aufweisen ausgewählt. Bitte Informieren Sie sich selbstständig über die mögliche Betroffenheit Ihrer Flächen.

Die aktuelle Kulisse ist im Invekos-Online GIS unter http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1058.htm  im Internet abrufbar.

Für die betroffenen Nitrat-Gebiete und darauf befindlichen Schlägen gelten ab sofort besondere Anforderungen im Rahmen der SächsDüReVO. Diese entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt unter folgendem Link: https://www.landwirtschaft.sachsen.de/download/Anforderungen_in_Nitrat-belasteten_Gebieten_November22.pdf

Für Flächen, die neu als Nitrat-Gebiet ausgewiesen sind, gelten diese Vorgaben erst für die N-Düngung der Sommerungen 2024!

Weiterführende Informationen:
https://www.wasser.sachsen.de/nitrat.html

Ansprechpartnerin:
Grit Bröse
Telefon: 03425 99997-16
E-Mail: grit.broese@smekul.sachsen.de

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Umsetzung der Düngeverordnung und der Sächsischen Düngerechtsverordnung.

Naturschutz

Die Akademie der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt führt Kurse mit praktischen Übungen in der Streuobstwiesenpflege, einschließlich Pflanzung und Veredlung von Obstbäumen an. Das Zertifikat ist Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln für die Jung- und Altbaumpflege im Rahmen der Förderrichtlinie Natürliches Erbe/2023 des Freistaates Sachsen.

Der Sachkundekurs dauert jeweils 6 Tage und wird im Jahr 2023 zu folgenden Terminen angeboten:

  • 23.–28.10.2023
  • 06.–10.11.2023
  • 13.–18.11.2023

Veranstaltungsort ist der Riedelhof, Zur Waldschänke 2, 08258 Markneukirchen OT Eubabrunn.

Die Teilnahme ist an allen Tagen erforderlich. Bei erfolgreichem Abschluss des Sachkundekurses erfolgt eine Zertifizierung für zwei Jahre. Eine unbefristete Zertifizierung ist möglich nach der Teilnahme weiterer ergänzender Schulungsbausteine ab 2025. Die Teilnahmegebühr beträgt 350,00 Euro. Darin enthalten sind Kursunterlagen und Getränke.

Ansprechpartner:
Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt
Katrin Weiner
Telefon: 0351 81416-609
E-Mail: katrin.weiner@lanu.sachsen.de

Eine Anmeldung erfolgt über die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt.

Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.

Regionales

Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Möglichkeit an, uns fachlich fundiert und vertraulich zu konsultieren, wenn Ihr landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb in Existenzgefahr zu geraten droht oder bereits existenzgefährdet ist.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Leiterin der Informations- und Servicestelle Rötha

Bettina König

Besucheradresse:
Baumeisterallee 13-15
04442 Zwenkau

Öffnungszeiten:
Dienstag 9–16 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Telefon: 034206 589-0

Telefax: 034206 589-60

E-Mail: roetha.lfulg­@smekul.sachsen.de

Standort

Besucheradresse:
Baumeisterallee 13
04442 Zwenkau
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