Hauptinhalt

Förder- und Fachbildungszentrum Kamenz

Das Bild zeugt das Dienstgebäude in Kamenz.

Stellenangebote

Aktuelles

Agrarförderung

Informationen für Antragstellende auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung zu Abtretungen und Pfändungen sowie zur Einziehung offener Rückforderungen

Muster Abtretungsvereinbarung ab 2023

Informationsblatt für Antragstellende auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung zu Abtretungen und Pfändungen sowie zur Einziehung offener Rückforderungen

18.10.2022: Förderkulissen für die FRL AUK/2023 und FRL TWN/2023

Die Förderkulissen Ackerland, Grünland und Teiche sind im Online-GIS für die neue Förderperiode einsehbar.

InVeKoS Online GIS

26.09.2022: Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien

Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)«
https://lsnq.de/auk2023

Unter der Rubrik Maßnahmen auf Ackerland bzw. Maßnahmen auf Grünland sind die Steckbriefe der ab 2023 möglichen Fördervorhaben veröffentlicht.

Förderrichtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)«
https://lsnq.de/oebl2023

Förderrichtlinie »Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023)«
https://lsnq.de/twn2023

Fachrecht

»Aktuelle Mischungen und Sorten für Nach- und Neuansaaten im Futterbau«

  • Vorstellung des Betriebes und dort praktizierten Futter- und Milchproduktion
  • Grünlandbewirtschaftung und Klimawandel: Maßnahmen und Strategien zur Anpassung
  • Der Weg zur Sortenempfehlung im Futterbau
  • Vorstellung einer Ausdauerprüfung mit Sorten der für Wirtschaftsgrünland bedeutenden Gräserarten

Veranstaltungstermin:
Mittwoch, 13.09.2023, 09:30 - 12:00 Uhr

Veranstaltungsort: 
Agrargenossenschaft Liebenau eG, Hinter den Höfen, 01917 Kamenz

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann bis zum 12.09.2023 online gebucht werden.

Am 29.11.2022 wurde die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und gilt ab 30.11.2022.

Als Ergebnis steht eine Ausweitung des Umfangs der Nitratgebiete in Sachsen, vor allem aber auch Änderungen in der regionalen und betrieblichen Betroffenheit.

Weitere Informationen:

Sächsische Düngerechtsverordnung vom 29.11.2022

Hinweisblatt »Besondere Anforderungen ab 30.11.2022 in Gebieten mit hoher Nitratbelastung im Grundwasser (Nitrat-Gebiete)«

Kartenübersicht und betroffene Feldblöcke im InVeKos Online GIS unter den Fachkulissen Nitrat-Gebietskulisse und Nitrat-FB Zuordnung
InVeKos Online GIS

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Umsetzung der Düngeverordnung und der Sächsischen Düngerechtsverordnung.

Naturschutz

Die Akademie der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt führt Kurse mit praktischen Übungen in der Streuobstwiesenpflege, einschließlich Pflanzung und Veredlung von Obstbäumen an. Das Zertifikat ist Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln für die Jung- und Altbaumpflege im Rahmen der Förderrichtlinie Natürliches Erbe/2023 des Freistaates Sachsen.

Der Sachkundekurs dauert jeweils 6 Tage und wird im Jahr 2023 zu folgenden Terminen angeboten:

  • 23.–28.10.2023
  • 06.–10.11.2023
  • 13.–18.11.2023

Veranstaltungsort ist der Riedelhof, Zur Waldschänke 2, 08258 Markneukirchen OT Eubabrunn.

Die Teilnahme ist an allen Tagen erforderlich. Bei erfolgreichem Abschluss des Sachkundekurses erfolgt eine Zertifizierung für zwei Jahre. Eine unbefristete Zertifizierung ist möglich nach der Teilnahme weiterer ergänzender Schulungsbausteine ab 2025. Die Teilnahmegebühr beträgt 350,00 Euro. Darin enthalten sind Kursunterlagen und Getränke.

Ansprechpartner:
Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt
Katrin Weiner
Telefon: 0351 81416-609
E-Mail: katrin.weiner@lanu.sachsen.de

Eine Anmeldung erfolgt über die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt.

Seit 2015 ist die Richtlinie »Natürliches Erbe« in Kraft. Eine Antragstellung ist jeweils innerhalb der zeitlich begrenzten Aufrufe möglich.

Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.

Regionales

Aktuelle Informationen und Rechtsvorschriften

Auf Grund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinpest möchten wir darauf hinweisen, dass die im Krisenfall zuständige Behörde das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des jeweiligen Landkreises ist.
Unter folgenden Verlinkungen erhalten sie aktuelle Informationen, die für Landwirte, aber auch für Jäger, Wanderer, LKW-Fahrer und Pendler relevant sind.

Ab sofort kann man sich für den Infobrief Afrikanische Schweinepest anmelden.
Infobrief zur Afrikanischen Schweinepest

Achtung:

Informations- und Kennzeichnungspflicht für in der Sperrzone II gewonnene Futtermittel

Folgende Informationen sind für Landwirte und Antragssteller bestimmt

Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Rahmen der Agrar-Antragstellung 2022

Übersicht über mögliche Einschränkungen und notwendige Folgemaßnahmen im Zuge der Agrarförderung (Stand 27.04.2021, weiterhin gültig auch für 2022)

Afrikanische Schweinepest - Auswirkungen von Nutzungsbeschränkungen auf landwirtschaftliche Nutzflächen (einschließlich förderrechtlicher Grundlagen)

Hinweise zum Geltend machen von Schadensansprüchen

Orientierungshilfe: Schadensersatz bei angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP
Anlage Entschädigungsrichtwert
Anlage Entschädigung Nachsaat und Neuansaat

Förderrichtlinien ASP

Förderrichtlinie ASP für Kleinbestände (FRL ASPK/ 2022)
Förderrichtlinie ASP Transport (FRL ASPT/2022)

Allgemeinverfügung der Landesdirektion vom 4. Juli 2022 - Afrikanische Schweinepest

Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den LK Bautzen, Meißen und der LH Dresden
Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) in den LK Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der LH Dresden
Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den LK Görlitz und Bautzen
Festlegung des Kerngebietes in den LK Meißen und Bautzen 

Informationen von den Landkreisen

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
ASP - Restriktionsgebiete
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Landesdirektion Sachsen (LDS) informieren über aktuelle Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie Rechtsvorschriften zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP).

Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen
Rechtsvorschriften

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Möglichkeit an, uns fachlich fundiert und vertraulich zu konsultieren, wenn Ihr landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb in Existenzgefahr zu geraten droht oder bereits existenzgefährdet ist.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Leiter des Förder- und Fachbildungszentrums Kamenz

Knut Vorberger

Besucheradresse:
Garnisonsplatz 13
01917 Kamenz

Öffnungszeiten:
Montag 9–12 Uhr
Dienstag 9–12 Uhr
Mittwoch 9–12 Uhr
Donnerstag 9–18 Uhr
Freitag 9–12 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Telefon: 03578 3374-00

Telefax: 03578 3374-12

E-Mail: kamenz.lfulg­@smekul.sachsen.de

Standort

Benutzen Sie bitte den Eingang an der rechten Stirnseite des Gebäudes.

Besucheradresse:
Garnisonsplatz 13
01917 Kamenz
zurück zum Seitenanfang