Informations- und Servicestelle Plauen mit Fachschule für Landwirtschaft
Stellenangebote
Aktuelles
- Infos zu neuen Anzeigen im InVeKoS Online-GIS (*.pdf, 0,10 MB) Im InVeKoS Online-GIS stehen ab sofort die Ergebnisse zum Flächenmonitoring AMS bereit sowie eine Ebene mit Überlappungen von Antragsschlägen mit aktualisierten Feldblöcken.
- Hinweise für AZL-Antragsteller bei Konditionalitätskontrollen (*.pdf, 0,12 MB)
Agrarförderung
- Antragstellung 2023 Hinweise zum Antragsverfahren Direktzahlungen und Agrarförderung
- Konditionalität 2023 Informationen über die einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen
- Frage-Antwort-Katalog (GAP 2023-2027) (*.pdf, 0,66 MB) Aktualisiert am 27.02.2023
- Frage-Antwort-Katalog des BMEL zu GLÖZ (*.pdf, 0,15 MB) Stand: 17.05.2023
Aktualisierung der Ausnahmeregelungen von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 gemäß der GAP-Ausnahmen-Verordnung
GLÖZ 7 (Fruchtwechsel auf Ackerland)
Die Verpflichtung aus GLÖZ 7 wird für das Antragsjahr 2023 ausgesetzt, d.h. im Antragsjahr 2023 muss nicht auf allen Flächen des Betriebes eine andere Hauptkultur als im Vorjahr (2022) angebaut werden. Die Teilnahme an der ÖR 2 (vielfältige Kulturen) ist trotzdem möglich.
GLÖZ 8 (nichtproduktive Flächen- Stilllegung von 4 % der Ackerfläche)
Im Jahr 2023 können grundsätzlich auch Flächen mit Getreide (außer Mais), Sonnenblumen und Leguminosen (außer Sojabohnen) als GLÖZ 8-Flächen ausgewiesen werden. Hierfür gelten folgende Bedingungen:
- Der Betrieb darf nicht gleichzeitig die Ökoregelungen (ÖR) 1a oder 1b beantragen.
- Alle Flächen, die sowohl 2021 als auch 2022 als Brachen (außer AUKM) beantragt waren, müssen auch 2023 wieder als Brache beantragt werden.
Weitere Informationen:
Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Anwendung der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) 7 und 8 für das Antragsjahr 2023
GAP-Ausnahmen-Verordnung – GAPAusnV
Kalkulationsschema zur Entwicklung der Direktzahlung bis 2026
Entwicklung Direktzahlung (Kalkulationshilfe)
Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien
- https://lsnq.de/auk2023 Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)« mit Steckbriefen der möglichen Fördervorhaben
- https://lsnq.de/oebl2023 Förderrichtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)«
- https://lsnq.de/twn2023 Förderrichtlinie »Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023)«
Neue Förderkulissen für die AUK-Maßnahmen ab 2023 im Online-GIS eingestellt
Ab sofort sind die überarbeiteten Förderkulissen für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 im Online-GIS einsehbar.
Fachrecht
- Newsletter 6/2023 (*.pdf, 35,66 KB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (22.09.2023)
- Newsletter 5/2023 (*.pdf, 0,19 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (11.08.2023)
- Newsletter 4/2023 (*.pdf, 0,48 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (27.04.2023)
- Newsletter 3/2023 (*.pdf, 0,97 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (28.02.2023)
- Newsletter 2/2023 (*.pdf, 0,55 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (13.02.2023)
- Newsletter 1/2023 (*.pdf, 0,34 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (05.01.2023)
- Newsletter 13/2022 (*.pdf, 53,23 KB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (06.12.2022)
- Newsletter 12/2022 (*.pdf, 2,33 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (08.11.2022)
- Newsletter 11/2022 (*.pdf, 2,42 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (28.10.2022)
- Newsletter 10/2022 (*.pdf, 1,77 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (14.10.2022)
- Newsletter 9/2022 (*.pdf, 72,22 KB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (17.08.2022)
- Newsletter 8/2022 (*.pdf, 0,32 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze und Tier (01.08.2022)
- Newsletter 7/2022 (*.pdf, 0,20 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (19.07.2022)
- Antrag zur Befreiung von Anforderungen nach § 16 Abs. 3 GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) auf Schlagebene gemäß § 3 Abs. 2 Sächsische GAP-Umsetzungsverordnung (SächsGAPUVO) (*.pdf, 0,23 MB) Befreiung von Bewirtschaftungsauflagen, die im Rahmen der Anforderungen der Konditionalität zum Schutz des Bodens vor Erosion aufgeführt werden
- Merkblatt für die Beantragung von Befreiungen gemäß § 3 Absatz 2 der Sächsischen GAP-Umsetzungsverordnung (SächsGAPUVO) (*.pdf, 0,22 MB)
Wichtige Änderung: Verantwortlichkeit bei Verstößen Konditionalität Bereich GAB7/8
Durch die neuen Regelungen zur Konditionalität haben sich neben den Vorschriften zur Gewährung der Agrarzahlungen auch die Verantwortlichkeiten bei Verstößen geändert.
Bisher konnte der Begünstigte bei Verstößen im Bereich Pflanzenschutz (GAB 7 und 8), welche durch von ihm beauftragte Dritte bzw. Arbeitnehmer im eigenen Betrieb begangen worden sind, durch einen Nachweis der Erfüllung seiner Aufsichts- und Überwachungspflicht Kürzungen der Agrarzahlung abwenden.
Dies hat sich durch § 19 GAPKondG grundlegend geändert:
Der Begünstigte muss diese Verstöße im gleichen Maße vertreten, wie einen eigenen Verstoß. Der Nachweis der Erfüllung der Aufsicht- und Überwachungspflicht kann eine Kürzung der Agrarzahlung nicht mehr grundsätzlich abwenden, findet aber unter Umständen Berücksichtigung bei der Verstoß-Bewertung und damit Höhe der Rückzahlungsforderung. In Folge der veränderten gesetzlichen Grundlage, ist es empfehlenswert, die bestehenden Dienstleistungsverträge kritisch zu prüfen und gegebenenfalls Haftungsklauseln im Falle von Verstößen zu verankern.
Naturschutz
Die Akademie der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt führt Kurse mit praktischen Übungen in der Streuobstwiesenpflege, einschließlich Pflanzung und Veredlung von Obstbäumen an. Das Zertifikat ist Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln für die Jung- und Altbaumpflege im Rahmen der Förderrichtlinie Natürliches Erbe/2023 des Freistaates Sachsen.
Der Sachkundekurs dauert jeweils 6 Tage und wird im Jahr 2023 zu folgenden Terminen angeboten:
- 23.–28.10.2023
- 06.–10.11.2023
- 13.–18.11.2023
Veranstaltungsort ist der Riedelhof, Zur Waldschänke 2, 08258 Markneukirchen OT Eubabrunn.
Die Teilnahme ist an allen Tagen erforderlich. Bei erfolgreichem Abschluss des Sachkundekurses erfolgt eine Zertifizierung für zwei Jahre. Eine unbefristete Zertifizierung ist möglich nach der Teilnahme weiterer ergänzender Schulungsbausteine ab 2025. Die Teilnahmegebühr beträgt 350,00 Euro. Darin enthalten sind Kursunterlagen und Getränke.
Ansprechpartner:
Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt
Katrin Weiner
Telefon: 0351 81416-609
E-Mail: katrin.weiner@lanu.sachsen.de
Eine Anmeldung erfolgt über die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt.
Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.
Regionales
Die Anzeige von Landpachtverträgen erfolgt ab September 2023 vorzugsweise digital über das Portal Amt24 des Freistaates Sachsen.
Im Portal den zutreffenden Ort sowie im Suche-Feld »Landpacht« eingeben und schon kann nach einmaliger, kostenloser Registrierung der Pachtvertrag hochgeladen und damit angezeigt werden. Nach erfolgreicher Anzeige befindet sich im Postfach des jeweiligen Nutzers von Amt24 umgehend die Mitteilung, dass der entsprechende Pachtvertrag korrekt übermittelt wurde. Der so angezeigte Landpachtvertrag bzw. die so angezeigte Vertragsänderung zu einem Landpachtvertrag gilt als nicht beanstandet, sofern innerhalb von einem Monat ab Anzeige keine Beanstandung zugestellt wird. Für den Fall der Nicht-Beanstandung entfällt somit jede weitere Mitteilung.
Die untere Landwirtschaftsbehörde würde sich über die rege Nutzung des neuen Zugangsweges freuen, der allen Beteiligten Kopier- und Versandaufwand spart. Anzeigen der Pachtverträge in Papierform sind weiterhin möglich (nur eine Ausfertigung der Pachtvertrags beifügen). Aber auch hier entfällt im Falle einer Nicht-Beanstandung jegliche Mitteilung der unteren Landwirtschaftsbehörde.
Informationen der Unteren Landwirtschaftsbehörde zum Verkauf von Grundstücken nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
- Vogtlandkreis Internetauftritt des Vogtlandkreises
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Leiter der Informations- und Servicestelle Plauen
Michael Eckl
Besucheradresse:Europaratstraße 7
08523 Plauen
Öffnungszeiten:
Montag 9–11:30 Uhr
Dienstag 9–11:30 Uhr und 13–17 Uhr
Donnerstag 9–11:30 Uhr und 13–15 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 03741 1031-01
Telefax: 03741 1031-40
E-Mail: plauen.lfulg@smekul.sachsen.de
- Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze im Behördenzentrum.
- Straßenbahnlinien 1 und 3 Endhaltestelle Neundorf
- Organigramm (*.pdf, 0,10 MB) Stand: 01.10.2023