Informations- und Servicestelle Löbau mit Fachschule für Landwirtschaft
Aktuelles
Agrarförderung
Die Informationen wurden den aktuell vorliegenden Entwürfen der Rechtsgrundlagen zur Umsetzung der GAP 2023 entnommen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die genannten Standards sind noch in der Diskussion und es können jederzeit Änderungen eintreten. Bitte informieren Sie sich regelmäßig. Weitere Neuerungen werden zeitnah auf der Internetseite des Förder- und Bildungszentrums Kamenz sowie der Informations- und Servicestelle Löbau veröffentlicht.
10.12.2022: Abtretungen/Pfändungen in der neuen Förderperiode
Informationen für Antragstellende auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung zu Abtretungen und Pfändungen sowie zur Einziehung offener Rückforderungen
Muster Abtretungsvereinbarung ab 2023
18.10.2022: Förderkulissen für die FRL AUK/2023 und FRL TWN/2023
Die Förderkulissen Ackerland, Grünland und Teiche sind im Online-GIS für die neue Förderperiode einsehbar.
26.09.2022: Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien
Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)«
https://lsnq.de/auk2023
Unter der Rubrik Maßnahmen auf Ackerland bzw. Maßnahmen auf Grünland sind die Steckbriefe der ab 2023 möglichen Fördervorhaben veröffentlicht.
Förderrichtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)«
https://lsnq.de/oebl2023
Förderrichtlinie »Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023)«
https://lsnq.de/twn2023
05.09.2022: Aktualisierung der Ausnahmeregelungen von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 gemäß dem Entwurf der GAP-Ausnahmen-Verordnung
GLÖZ 7 (Fruchtwechsel auf Ackerland)
Die Verpflichtung aus GLÖZ 7 wird für das Antragsjahr 2023 ausgesetzt, d.h. im Antragsjahr 2023 muss nicht auf allen Flächen des Betriebes eine andere Hauptkultur als im Vorjahr (2022) angebaut werden. Die Teilnahme an der ÖR 2 (vielfältige Kulturen) ist trotzdem möglich.
GLÖZ 8 (nichtproduktive Flächen- Stilllegung von 4 % der Ackerfläche)
Im Jahr 2023 können grundsätzlich auch Flächen mit Getreide (außer Mais), Sonnenblumen und Leguminosen (außer Sojabohnen) als GLÖZ 8-Flächen ausgewiesen werden. Hierfür gelten folgende Bedingungen:
- Der Betrieb darf nicht gleichzeitig die Ökoregelungen (ÖR) 1a oder 1b beantragen.
- Alle Flächen, die sowohl 2021 als auch 2022 als Brachen (außer AUKM) beantragt waren, müssen auch 2023 wieder als Brache beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch beim BMEL unter
BMEL - Fragen und Antworten (FAQ) - Fragen und Antworten zum Aussetzen von GLÖZ 7 und 8
GAP-Ausnahmen-Verordnung – GAPAusnV
18.07.2022: Neue Auslegung GLÖZ-8-Brache
Nach derzeitiger Interpretation des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) gilt das Selbstbegrünungsgebot noch nicht im Jahr 2022. Damit wäre eine aktive Einsaat nach der Ernte zulässig. EFA-Brachen und EFA-Zwischenfrüchte können somit 2023 in GLÖZ-8-Brache übergehen. Zwischenfrüchte bleiben stehen und werden allmählich von der Folgevegetation überwachsen. Weiterhin können Flächen mit Ackerfutter, Untersaat, Bienenweide sowie mehrjährige AUK-Blühflächen in 2022 angemeldet und ebenfalls 2023 in eine GLÖZ-8-Brache überführt werden. Ab 01.01.2023 darf nichts auf der Fläche passieren, was GLÖZ 8 widerspricht. Demnach ist die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen inkl. der gängigen Bewirtschaftungsmaßnahmen bis zum 31.12.22 für nachfolgende GLÖZ 8 – Brachen förderunschädlich.
Fachrecht
Am 29.11.2022 wurde die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und gilt ab 30.11.2022.
Als Ergebnis steht eine Ausweitung des Umfangs der Nitratgebiete in Sachsen, vor allem aber auch Änderungen in der regionalen und betrieblichen Betroffenheit.
Weitere Informationen:
Sächsische Düngerechtsverordnung vom 29.11.2022
Kartenübersicht und betroffene Feldblöcke im InVeKos Online GIS unter den Fachkulissen Nitrat-Gebietskulisse und Nitrat-FB Zuordnung
InVeKos Online GIS
Naturschutz
Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.
Regionales
Aktuelle Informationen und Rechtsvorschriften
Auf Grund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinpest möchten wir darauf hinweisen, dass die im Krisenfall zuständige Behörde das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des jeweiligen Landkreises ist.
Unter folgenden Verlinkungen erhalten sie aktuelle Informationen, die für Landwirte, aber auch für Jäger, Wanderer, LKW-Fahrer und Pendler relevant sind.
Ab sofort kann man sich für den Infobrief Afrikanische Schweinepest anmelden.
Infobrief zur Afrikanischen Schweinepest
Achtung:
Informations- und Kennzeichnungspflicht für in der Sperrzone II gewonnene Futtermittel
Folgende Informationen sind für Landwirte und Antragssteller bestimmt
Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Rahmen der Agrar-Antragstellung 2022
Übersicht über mögliche Einschränkungen und notwendige Folgemaßnahmen im Zuge der Agrarförderung (Stand 27.04.2021, weiterhin gültig auch für 2022)
Afrikanische Schweinepest - Auswirkungen von Nutzungsbeschränkungen auf landwirtschaftliche Nutzflächen (einschließlich förderrechtlicher Grundlagen)
Hinweise zum Geltend machen von Schadensansprüchen
Orientierungshilfe: Schadensersatz bei angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP
Anlage Entschädigungsrichtwert
Anlage Entschädigung Nachsaat und Neuansaat
Förderrichtlinien ASP
Förderrichtlinie ASP für Kleinbestände (FRL ASPK/ 2022)
Förderrichtlinie ASP Transport (FRL ASPT/2022)
Allgemeinverfügung der Landesdirektion vom 4. Juli 2022 - Afrikanische Schweinepest
Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den LK Bautzen, Meißen und der LH Dresden
Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) in den LK Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der LH Dresden
Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den LK Görlitz und Bautzen
Festlegung des Kerngebietes in den LK Meißen und Bautzen
Informationen von den Landkreisen
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
ASP - Restriktionsgebiete
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Landesdirektion Sachsen (LDS) informieren über aktuelle Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie Rechtsvorschriften zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP).
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Leiterin der Informations- und Servicestelle Löbau
Petra Niemann
Besucheradresse:Georgewitzer Straße 50
02708 Löbau
Telefon: 03585 454-30
Telefax: 03585 454-455
E-Mail: loebau.lfulg@smekul.sachsen.de
- Organigramm (*.pdf, 0,10 MB) Stand: 07.02.2023