Informations- und Servicestelle Löbau mit Fachschule für Landwirtschaft
Öffnungszeiten
Dienstag (Sprechtag) 9–12 Uhr und 13–18 Uhr
Donnerstag 9–12 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten Termine nach Vereinbarung.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, vorzugsweise einer FFP2-Maske wird empfohlen!
Aktuelles
- Allgemeine Fördervoraussetzungen und -verpflichtungen (*.pdf, 0,29 MB)
- AUK Ackerland (*.pdf, 2,35 MB)
- AUK Grünland (*.pdf, 1,91 MB)
- AUK Ökologischer/ Biologischer Landbau (*.pdf, 0,57 MB)
- AUK Biotop (*.pdf, 0,76 MB)
- AUK Teiche (*.pdf, 1,58 MB)
- Informationen zu Maßnahmekombinationen und Prämienhöhen (*.pdf, 2,87 MB)
- Informationen zum Teilnahmeantrag (*.pdf, 2,38 MB)
Durch Änderung der DirektZahlDurchfV vom 08.04.2022 erfolgt im Jahr 2022 eine bundesweite Freigabe zur Futternutzung als nationale Reaktion auf die Auswirkungen der Ukraine-Invasion. Auf EFA-Flächen vom Typ Brachen (062), Zwischenfrucht/Gründecke (052) sowie Untersaat in die Hauptkultur (053) ist damit eine Beweidung mit sämtlichen Tierarten sowie eine Schnittnutzung zu Futterzwecken erlaubt. Ein individueller Nachweis der Futterknappheit ist nicht erforderlich und der Aufwuchs kann sowohl zur Fütterung im eigenen als auch in anderen Betrieben verwendet werden.
Bei den EFA-Brachen ist noch zu beachten, dass die Freigabe zur Futternutzung generell erst ab dem 01.07.2022 gilt. Im Falle einer Nutzung im ADIV-Zeitraum (bis 15.07.2022) sind die genutzten Flächen beim zuständigen FBZ/ISS des LfULG anzuzeigen. Dabei ist das entsprechende Formblatt zu verwenden. Bei einer Nutzung nach dem 15.07.2022 ist keine Anzeige mehr erforderlich.
Alle anderen Bestimmungen für die zur Futternutzung freigegebenen EFA-Typen gelten unverändert.
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat am 08.04.2022 einen Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für Vorhaben des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft veröffentlicht. Die Antragsunterlagen sowie weiterführende Informationen zu Antragstellung und Förderverfahren sind im Förderportal des SMEKUL verfügbar. Anträge können bis zum 30. Juni 2022 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
- Vorhaben des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben Förderportal des SMEKUL
Aktuelle Informationen und Rechtsvorschriften
Auf Grund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinpest möchten wir darauf hinweisen, dass die im Krisenfall zuständige Behörde das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des jeweiligen Landkreises ist.
Unter folgenden Verlinkungen erhalten sie aktuelle Informationen, die für Landwirte, aber auch für Jäger, Wanderer, LKW-Fahrer und Pendler relevant sind.
Ab sofort kann man sich für den Infobrief Afrikanische Schweinepest anmelden.
Infobrief zur Afrikanischen Schweinepest
Achtung:
Informations- und Kennzeichnungspflicht für in der Sperrzone II gewonnene Futtermittel
Folgende Informationen sind für Landwirte und Antragssteller bestimmt
Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Rahmen der Agrar-Antragstellung 2022
Übersicht über mögliche Einschränkungen und notwendige Folgemaßnahmen im Zuge der Agrarförderung (Stand 27.04.2021, weiterhin gültig auch für 2022)
Afrikanische Schweinepest - Auswirkungen von Nutzungsbeschränkungen auf landwirtschaftliche Nutzflächen (einschließlich förderrechtlicher Grundlagen)
Hinweise zum Geltend machen von Schadensansprüchen
Orientierungshilfe: Schadensersatz bei angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP
Anlage Entschädigungsrichtwert
Anlage Entschädigung Nachsaat und Neuansaat
Förderrichtlinien ASP
Förderrichtlinie ASP für Kleinbestände (FRL ASPK/ 2022)
Förderrichtlinie ASP Transport (FRL ASPT/2022)
Allgemeinverfügung der Landesdirektion vom 13. Juni 2022 - Afrikanische Schweinepest
Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den LK Bautzen, Meißen und der LH Dresden
Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) in den LK Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der LH Dresden
Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den LK Görlitz und Bautzen
Festlegung des Kerngebietes in den LK Meißen und Bautzen
Informationen von den Landkreisen
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Görlitz
ASP - Restriktionsgebiete
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Bautzen
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Landesdirektion Sachsen (LDS) informieren über aktuelle Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie Rechtsvorschriften zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP).
Die Förderrichtlinie ISA/2021 trat am 10. Februar 2021 in Kraft. In ihrer Umsetzung sollen ausgewählte besonders insektenfreundliche Maßnahmen auf Acker- und Grünland in Sachsen unterstützt werden.
- Förderrichtlinie ISA/2021 (*.pdf, 1,79 MB) kurze Zusammenfassung der Förderrichtlinie
- Förderrichtlinie »Insektenschutz und Artenvielfalt (FRL ISA/2021)« Förderportal
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Leiterin der Informations- und Servicestelle Löbau
Petra Niemann
Besucheradresse:Georgewitzer Straße 50
02708 Löbau
Telefon: 03585 454-30
Telefax: 03585 454-455
E-Mail: loebau.lfulg@smekul.sachsen.de
- Organigramm (*.pdf, 0,10 MB) Stand: 01.07.2022