Förder- und Fachbildungszentrum Zwickau mit Fachschule für Landwirtschaft
Öffnungszeiten
Montag: 9–11:30 Uhr
Dienstag: 9–11:30 Uhr und 13–17 Uhr
Donnerstag: 9–11:30 Uhr und 13–15 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin!
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, vorzugsweise einer FFP2-Maske wird empfohlen!
Aktuelles
Die Informationen wurden den aktuell vorliegenden Entwürfen der Rechtsgrundlagen zur Umsetzung der GAP 2023 entnommen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die genannten Standards sind noch in der Diskussion und es können jederzeit Änderungen eintreten. Bitte informieren Sie sich.
Weitere Neuerungen werden zeitnah auf der Internetseite des Förder- und Bildungszentrums Zwickau bzw. der Informations- und Servicestellen Plauen und Zwönitz veröffentlicht.
- Information zur Förderperiode 2023 - 2027 (*.pdf, 1,07 MB) Handout (Stand: 20.06.2022)
- Steckbriefe zu den Entwürfen der Umwelt-, Klima- und anderen Bewirtschaftungsverpflichtungen SMEKUL (Stand: 17.02.2022)
Durch Änderung der DirektZahlDurchfV vom 08.04.2022 erfolgt im Jahr 2022 eine bundesweite Freigabe zur Futternutzung als nationale Reaktion auf die Auswirkungen der Ukraine-Invasion. Auf EFA-Flächen vom Typ Brachen (062), Zwischenfrucht/Gründecke (052) sowie Untersaat in die Hauptkultur (053) ist damit eine Beweidung mit sämtlichen Tierarten sowie eine Schnittnutzung zu Futterzwecken erlaubt. Ein individueller Nachweis der Futterknappheit ist nicht erforderlich und der Aufwuchs kann sowohl zur Fütterung im eigenen als auch in anderen Betrieben verwendet werden.
Bei den EFA-Brachen ist noch zu beachten, dass die Freigabe zur Futternutzung generell erst ab dem 01.07.2022 gilt. Im Falle einer Nutzung im ADIV-Zeitraum (bis 15.07.2022) sind die genutzten Flächen beim zuständigen FBZ/ISS des LfULG anzuzeigen. Dabei ist das entsprechende Formblatt zu verwenden. Bei einer Nutzung nach dem 15.07.2022 ist keine Anzeige mehr erforderlich.
Alle anderen Bestimmungen für die zur Futternutzung freigegebenen EFA-Typen gelten unverändert.
- Newsletter 6/2022 (*.pdf, 0,35 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (13.06.2022)
- Newsletter 5/2022 (*.pdf, 0,17 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze und Tier (09.05.2022)
- Newsletter 4/2022 (*.pdf, 0,18 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (01.03.2022)
- Newsletter 3/2022 (*.pdf, 99,83 KB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (16.02.2022)
- Newsletter 2/2022 (*.pdf, 0,18 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze und Tier (28.01.2022)
- Newsletter 1/2022 (*.pdf, 31,30 KB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (04.01.2022)
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat am 08.04.2022 einen Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für Vorhaben des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft veröffentlicht. Die Antragsunterlagen sowie weiterführende Informationen zu Antragstellung und Förderverfahren sind im Förderportal des SMEKUL verfügbar. Anträge können bis zum 30. Juni 2022 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
- Vorhaben des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben Förderportal des SMEKUL
Aktuelles zur Agrarförderung 2022
- DIANAweb Antrag auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung
- Broschüre Antragstellung 2022 Hinweise zum Antragsverfahren Direktzahlungen und Agrarförderung
- Broschüre Cross Compliance 2022 Informationen über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance
Informationen aus der Online-Fachinformationsveranstaltung
- Antragstellung 2022 (*.pdf, 0,80 MB) Grit Lange, LfULG
- Informatives zur Antragstellung 2022 (*.pdf, 0,32 MB) Joachim Heilmann-Stiegler, LfULG
Ausblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023
- Vorbereitung des GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 (*.pdf, 1,94 MB) SMEKUL (Stand: 16.12.2021)
- Elemente der nationalen Umsetzung der GAP ab 2023 (*.pdf, 2,21 MB) Klaus Wallrabe, LfULG
- Hinweise zum Übergang in die neue Förderperiode 2023 – 2027 im Vollzug der Förderrichtlinien AUK/2015, ÖBL/2015 und TWN/2015 (*.pdf, 0,34 MB) SMEKUL (Stand: März 2022)
- Entwicklung Direktzahlung (Kalkulationshilfe)
Informationen aus der Online-Fachinformationsveranstaltung
- GAP 2023 - 1. Säule (*.pdf, 1,47 MB) Isabell Kollin, LfULG
- GAP 2023 - 2. Säule (*.pdf, 1,31 MB) Pierre Schädlich, LfULG
Im Jahr 2020 wurden in Sachsen insgesamt 578 CC-Kontrollen (einschließlich Cross Checks = anlassbezogenen Kontrollen) durchgeführt. Es wurden insgesamt 97 Verstöße erfasst (16,8 Prozent).
Hinweise zur Einhaltung von Cross Compliance (CC)-Regelungen (*.pdf, 0,12 MB)
Es werden Beratungen zu den im Rahmen von Cross Compliance zu beachtenden Verpflichtungen angeboten. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Die Vor-Ort-Begehungen stehen unter dem Vorbehalt der zum Zeitpunkt gültigen Sächsischen Corona-Schutzverordnung.
Ansprechpartner:
Kerstin Schmid
Telefon: 0375 5665-30
E-Mail: kerstin.schmid@smul.sachsen.de
Ramona Weber
Telefon: 0375 5665-19
E-Mail: ramona.weber@smul.sachsen.de
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Umsetzung der Düngeverordnung und der Sächsischen Düngerechtsverordnung.
- Umsetzungshinweise Düngeverordnung
- https://lsnq.de/NitratgebieteSachsen Häufige Fragen und Antworten zu den nitratbelasteten Gebieten in Sachsen 2021
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Leiter des Förder- und Fachbildungszentrums Zwickau und Schulleiter
Dr. Thomas Luther
Besucheradresse:Werdauer Straße 70
08060 Zwickau
Telefon: 0375 5665-0
Telefax: 0375 5665-47
E-Mail: zwickau.lfulg@smekul.sachsen.de
- Organigramm (*.pdf, 99,68 KB) Stand: 15.05.2022