Förder- und Fachbildungszentrum Zwickau mit Fachschule für Landwirtschaft
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Aktuelles
Krisenbeihilfe Aquakultur
- Krisenbeihilfe Aquakultur Für Teichwirtschaftsbetriebe, die im Rahmen der Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (Richtlinie TWN/2015) im Jahr 2022 einen Antrag für das Förderjahr 2022/2023 gestellt haben.
Agrarförderung
- Antragstellung 2023 Hinweise zum Antragsverfahren Direktzahlungen und Agrarförderung
- Konditionalität 2023 Informationen über die einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen
Aktualisierung der Ausnahmeregelungen von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 gemäß der GAP-Ausnahmen-Verordnung
GLÖZ 7 (Fruchtwechsel auf Ackerland)
Die Verpflichtung aus GLÖZ 7 wird für das Antragsjahr 2023 ausgesetzt, d.h. im Antragsjahr 2023 muss nicht auf allen Flächen des Betriebes eine andere Hauptkultur als im Vorjahr (2022) angebaut werden. Die Teilnahme an der ÖR 2 (vielfältige Kulturen) ist trotzdem möglich.
GLÖZ 8 (nichtproduktive Flächen- Stilllegung von 4 % der Ackerfläche)
Im Jahr 2023 können grundsätzlich auch Flächen mit Getreide (außer Mais), Sonnenblumen und Leguminosen (außer Sojabohnen) als GLÖZ 8-Flächen ausgewiesen werden. Hierfür gelten folgende Bedingungen:
- Der Betrieb darf nicht gleichzeitig die Ökoregelungen (ÖR) 1a oder 1b beantragen.
- Alle Flächen, die sowohl 2021 als auch 2022 als Brachen (außer AUKM) beantragt waren, müssen auch 2023 wieder als Brache beantragt werden.
Weitere Informationen:
Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Anwendung der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) 7 und 8 für das Antragsjahr 2023
GAP-Ausnahmen-Verordnung – GAPAusnV
Kalkulationsschema zur Entwicklung der Direktzahlung bis 2026
Entwicklung Direktzahlung (Kalkulationshilfe)
Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien
- https://lsnq.de/auk2023 Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)« mit Steckbriefen der möglichen Fördervorhaben
- https://lsnq.de/oebl2023 Förderrichtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)«
- https://lsnq.de/twn2023 Förderrichtlinie »Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023)«
Neue Förderkulissen für die AUK-Maßnahmen ab 2023 im Online-GIS eingestellt
Ab sofort sind die überarbeiteten Förderkulissen für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 im Online-GIS einsehbar.
Fachrecht
Feldtag »Anforderungen und Möglichkeiten bei der Ausbringung flüssiger organischer Dünger«
06.06.2023, 09:00 Uhr
Lößnitz in Richtung Lenkersdorf
Lenkersdorfer Straße
08294 Lößnitz
Am 01.02.2025 treten weitere Änderungen aus der Düngeverordnung 2020 in Kraft. Diese betreffen überwiegend die Ausbringung von flüssigen organischen Düngern auf Grünland und mehrschnittigem Feldfutter. Die damit verbundenen Technikanforderungen stehen im Mittelpunkt des Feldtages.
Die Teilnahme an der Veranstaltung kann bis zum 05.06.2023 online gebucht werden.
- Einladung zur Veranstaltung (*.pdf, 0,72 MB)
- https://mitdenken.sachsen.de/1034804 Weitere Informationen und Buchung im Beteiligungsportal
- Newsletter 4/2023 (*.pdf, 0,48 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (27.04.2023)
- Newsletter 3/2023 (*.pdf, 0,97 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (28.02.2023)
- Newsletter 2/2023 (*.pdf, 0,55 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (13.02.2023)
- Newsletter 1/2023 (*.pdf, 0,34 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (05.01.2023)
- Newsletter 13/2022 (*.pdf, 53,23 KB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (06.12.2022)
- Newsletter 12/2022 (*.pdf, 2,33 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (08.11.2022)
- Newsletter 11/2022 (*.pdf, 2,42 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (28.10.2022)
- Newsletter 10/2022 (*.pdf, 1,77 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (14.10.2022)
- Newsletter 9/2022 (*.pdf, 72,22 KB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (17.08.2022)
- Newsletter 8/2022 (*.pdf, 0,32 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze und Tier (01.08.2022)
- Newsletter 7/2022 (*.pdf, 0,20 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (19.07.2022)
- Antrag zur Befreiung von Anforderungen nach § 16 Abs. 3 GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) auf Schlagebene gemäß § 3 Abs. 2 Sächsische GAP-Umsetzungsverordnung (SächsGAPUVO) (*.pdf, 0,23 MB) Befreiung von Bewirtschaftungsauflagen, die im Rahmen der Anforderungen der Konditionalität zum Schutz des Bodens vor Erosion aufgeführt werden
- Merkblatt für die Beantragung von Befreiungen gemäß § 3 Absatz 2 der Sächsischen GAP-Umsetzungsverordnung (SächsGAPUVO) (*.pdf, 0,22 MB)
Naturschutz
Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.
Regionales
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Leiter des Förder- und Fachbildungszentrums Zwickau und Schulleiter
Dr. Thomas Luther
Besucheradresse:Werdauer Straße 70
08060 Zwickau
Öffnungszeiten:
Montag 9–11:30 Uhr
Dienstag 9–11:30 Uhr und 13–17 Uhr
Donnerstag 9–11:30 Uhr und 13–15 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 0375 5665-0
Telefax: 0375 5665-47
E-Mail: zwickau.lfulg@smekul.sachsen.de
- Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am hinteren Eingang von Haus 2.
- Buslinien 18, 21, 129, 213 und Straßenbahnlinie 4 Haltestelle Kopernikustraße
- Organigramm (*.pdf, 0,10 MB) Stand: 19.04.2023