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Förder- und Fachbildungszentrum Zwickau mit Fachschule für Landwirtschaft

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Aktuelles

Krisenbeihilfe Aquakultur

Agrarförderung

Aktualisierung der Ausnahmeregelungen von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 gemäß der GAP-Ausnahmen-Verordnung

GLÖZ 7 (Fruchtwechsel auf Ackerland)
Die Verpflichtung aus GLÖZ 7 wird für das Antragsjahr 2023 ausgesetzt, d.h. im Antragsjahr 2023 muss nicht auf allen Flächen des Betriebes eine andere Hauptkultur als im Vorjahr (2022) angebaut werden. Die Teilnahme an der ÖR 2 (vielfältige Kulturen) ist trotzdem möglich.

GLÖZ 8 (nichtproduktive Flächen- Stilllegung von 4 % der Ackerfläche)
Im Jahr 2023 können grundsätzlich auch Flächen mit Getreide (außer Mais), Sonnenblumen und Leguminosen (außer Sojabohnen) als GLÖZ 8-Flächen ausgewiesen werden. Hierfür gelten folgende Bedingungen:

  • Der Betrieb darf nicht gleichzeitig die Ökoregelungen (ÖR) 1a oder 1b beantragen.
  • Alle Flächen, die sowohl 2021 als auch 2022 als Brachen (außer AUKM) beantragt waren, müssen auch 2023 wieder als Brache beantragt werden.

Weitere Informationen:

Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Anwendung der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) 7 und 8 für das Antragsjahr 2023
GAP-Ausnahmen-Verordnung – GAPAusnV

Kalkulationsschema zur Entwicklung der Direktzahlung bis 2026
Entwicklung Direktzahlung (Kalkulationshilfe)

Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien

Neue Förderkulissen für die AUK-Maßnahmen ab 2023 im Online-GIS eingestellt

Ab sofort sind die überarbeiteten Förderkulissen für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 im Online-GIS einsehbar.

Fachrecht

Feldtag »Anforderungen und Möglichkeiten bei der Ausbringung flüssiger organischer Dünger«

06.06.2023, 09:00 Uhr
Lößnitz in Richtung Lenkersdorf
Lenkersdorfer Straße
08294 Lößnitz

Am 01.02.2025 treten weitere Änderungen aus der Düngeverordnung 2020 in Kraft. Diese betreffen überwiegend die Ausbringung von flüssigen organischen Düngern auf Grünland und mehrschnittigem Feldfutter. Die damit verbundenen Technikanforderungen stehen im Mittelpunkt des Feldtages.

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann bis zum 05.06.2023 online gebucht werden.

Naturschutz

Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.

Regionales

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Möglichkeit an, uns fachlich fundiert und vertraulich zu konsultieren, wenn Ihr landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb in Existenzgefahr zu geraten droht oder bereits existenzgefährdet ist.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Leiter des Förder- und Fachbildungszentrums Zwickau und Schulleiter

Dr. Thomas Luther

Besucheradresse:
Werdauer Straße 70
08060 Zwickau

Öffnungszeiten:
Montag 9–11:30 Uhr
Dienstag 9–11:30 Uhr und 13–17 Uhr
Donnerstag 9–11:30 Uhr und 13–15 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Telefon: 0375 5665-0

Telefax: 0375 5665-47

E-Mail: zwickau.lfulg­@smekul.sachsen.de

Standort

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