Förder- und Fachbildungszentrum Wurzen
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Aktuelles
Hinweise für Tierhalter zur Förderung im Antragsjahr 2024 im Falle des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit (BTV-3)
2024 sind in Sachsen nach langer Pause wieder Fälle von BTV-3 aufgetreten. Tierverluste durch BTV-3-Infektionen können dazu führen, dass Tierhalter bestehende Verpflichtungen bei der gekoppelten Einkommensstützung (ZSZ, ZMK), der Öko-Regelung 4 (ÖR4), den AUK-Maßnahmen GL 4a und GL 4b sowie den Förderrichtlinien SZH/2021 und TZ/2023 nicht mehr einhalten können.
Förderrichtlinie »Wissensaustausch, Innovationen und Netzwerke« (WIN/2023)
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat am 28. August 2024 einen Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für Vorhaben der »Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft« (EIP-Agri) veröffentlicht. Die Antragsunterlagen sowie weiterführende Informationen zu Antragstellung und Förderverfahren sind im Förderportal des SMEKUL verfügbar. Anträge können bis zum 01. Dezember 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
AMS Ergebnisse der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit (LMT) und Kulturart (NC) sind in DIANAweb veröffentlicht
Bitte beachten Sie nachfolgendes Hinweisblatt zu den Ergebnissen LMT.
- Hinweise Ergebnisse LMT (*.pdf, 0,37 MB) Stand: 05.08.2024
Merkblatt zu GLÖZ 8 im Antragsjahr 2024
- Merkblatt zu GLÖZ 8 im Antragsjahr 2024 (2. GAPAusnV) (*.pdf, 0,32 MB) Stand: 02.05.2024
Agrarförderung
- Antragstellung 2024 Hinweise zum Antragsverfahren Direktzahlungen und Agrarförderung
- Konditionalität 2024 Informationen über die einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen
Fachrecht
In den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen breitet sich seit dem Dürrejahr 2018 das Frühlings-Greiskraut (Senecio vernalis) in lückigen Grasnarben auf Brachen, Straßenrändern, Ackerfutterflächen, Grünland aus und wird auf Futterflächen örtlich zum ernsthaften Problem.
Das Frühlings-Greiskraut, ein eingebürgerter Neophyt, wird ca. 10–50 cm hoch und blüht von April bis November; die gelben Blütenköpfchen sind 2–3 cm breit und haben sowohl Röhren- als auch Zungenblüten. Die fiederspaltigen Laubblätter sind beiderseits spinnwebig wollig behaart.
Das einheimische Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea) wird mit 30–120 cm wesentlich höher und blüht erst ab Juni bis September. Im Gegensatz zum Fühlings-Greiskraut sind die fiederteiligen Blätter nicht spinnwebig behaart.
Alle Greiskrautarten enthalten in ihren Pflanzenteilen Pyrrolizidinalkaloide (PA), bei deren Abbau in der Leber giftige Stoffwechselprodukte gebildet werden. Diese verursachen irreversible Leberschäden. Bei einer akuten Vergiftung durch die Aufnahme größerer Mengen verenden die Tiere innerhalb weniger Tage. Häufiger sind jedoch chronische Vergiftungen, wenn über lange Zeit kleinere Mengen von Kreuzkräutern gefressen werden. Dann zeigen sich Symptome erst nach Monaten oder Jahren.
Besonders gefährdet sind Rinder und Pferde; Ziegen und Schafe etwas weniger. Erfahrene Weidetiere verschmähen die bitter schmeckenden Greiskräuter normalerweise. Gefährlich wird es bei hohem Tierbesatz auf wenig Fläche und bei Schnittnutzung, bei der die Tiere das Futter nicht selektieren können. Achtung! Auch in der Silage oder im Heu verlieren die Greiskräuter nicht ihre Giftigkeit.
Für Menschen kann die Aufnahme von in Greiskräutern enthaltenen Alkaloiden ebenfalls gesundheitsschädigend sein. Mögliche Aufnahmequellen können verunreinigte Kräutertees, Salate aber auch Honig, der größere Mengen PA-haltigen Pollen enthält, sein.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
- Information zum Frühlingskreuzkraut - Vorbeugung und Bekämpfung
- Jakobs-Kreuzkraut - Erkennung und Bekämpfungsmöglichkeiten im Grünland (*.pdf, 881 KB)
Bekämpfung
Am wichtigsten ist die Vorbeugung: Greiskräuter brauchen Licht zum keimen! Die ausgebrannten Grasnarben ermöglichten nach 2018 eine teilweise explosionsartige Ausbreitung vor allem des Frühlings-Greiskrautes. Deshalb sollte man für eine dichte Grasnarbe sorgen und Schäden, z.B. durch falsche Bewirtschaftung, vermeiden. Sind Lücken entstanden, sollten diese schnell durch Nachsaaten geschlossen werden!
Bei beginnender Ausbreitung lohnt sich frühzeitiges Eingreifen: bei geringem Besatz und feuchtem Boden können Pflanzen zur Blüte (aber noch vor der Samenreife) mit der Wurzel ausgerissen und entsorgt werden (Handschuhe tragen!)
Bei größerem Besatz muss durch wiederholten Schnitt vor der Blüte bzw. zu Blühbeginn die Samenproduktion verhindert werden. Wegen der Nachreife muss das Schnittgut von den Flächen entfernt werden.
Das Schnittgut sollte nicht selbst kompostiert werden, sondern nur in Kompostieranlagen, bei denen gewährleistet ist, dass sich der Kompost auf über 37°C erwärmt. Die Greiskrautsamen verlieren bei mindestens 37°C nach 24 h ihre Keimfähigkeit. Das gilt auch bei der Vergärung in Biogasanlagen.
Bei sehr starkem Besatz mit Greiskräutern muss die Wiese oder das Feldgras gegebenenfalls umgebrochen und neu angesät werden.
Bekämpfung auf Bracheflächen (GLÖZ 8)
Der Bewuchs auf GLÖZ 8-Bracheflächen darf vom 1. April bis 15. August nicht gemäht oder gemulcht werden. Bodenbearbeitung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind nicht erlaubt. Bei hohem Besatz von Greiskräutern besteht jedoch die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von dieser Konditionalitätenverpflichtung durch die zuständige Bewilligungsbehörde, d.h. das zuständige FBZ/ISS des LfULG.
Das Pflanzenschutzgesetz vom 14.02.2012 und die Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 06.07.2013 fordern von Personen, die
- Pflanzenschutzmittel anwenden,
- über den Pflanzenschutz beraten,
- andere nicht sachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen,
- Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen,
- Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen,
den Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz.
Am 29.11.2022 wurde die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO) im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und gilt ab 30.11.2022.
Damit wurden in Sachsen die Nitrat-belasteten Gebiete entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) vom 10.08.2022 ausgewiesen.
Als Ergebnis steht eine Ausweitung des Umfangs der Nitratgebiete in Sachsen, vor allem aber auch Änderungen in der regionalen und betrieblichen Betroffenheit.
Weitere Informationen:
Sächsische Düngerechtsverordnung vom 29.11.2022
Flächen in Nitratgebieten mit unter 550 mm Niederschlag (nach Landkreis):
Landkreis Leipzig und Stadt Leipzig
Landkreis Meißen und Stadt Dresden
Landkreis Mittelsachsen
Landkreis Nordsachsen
Fragen und Antworten zu nitratbelasteten Gebieten:
https://www.wasser.sachsen.de/nitrat.html
Naturschutz
Mit dem Betriebsplan Natur entsteht ein partnerschaftlicher Dialog zur Umsetzung von Maßnahmen für die biologische Vielfalt. Interessierte Landwirtschaftsbetriebe können sich zur Teilnahme bewerben. Das aktuelle Bewerbungsverfahren zur Teilnahme am Betriebsplan Natur findet vom Juli bis 30. September 2024 statt.
Das Bewerbungsformular sowie weitere Unterlagen sind unter dem nachfolgenden Link zu finden.
Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.
Regionales
Informationen der Unteren Landwirtschaftsbehörde zum Verkauf von Grundstücken nach dem Grundstücksverkehrsgesetz.
- Gemarkung Mörtitz (*.pdf, 1,33 MB) Frist bis 17.10.2024
- Gemarkung Weidenhain (*.pdf, 1,31 MB) Frist bis 17.10.2024
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Leiterin des Förder- und Fachbildungszentrums Wurzen
Petra Bretschneider
Besucheradresse:Kantstraße 1
04808 Wurzen
Öffnungszeiten:
Dienstag 8–11:30 und 12:30–16 Uhr
Donnerstag 8–11:30 Uhr und 12:30–16 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 03425 99997-0
Telefax: 03425 99997-99
E-Mail: wurzen.lfulg@smekul.sachsen.de
- Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze im Innenhof.
- Regional- und S-Bahn Bahnhof Wurzen
- Organigramm (*.pdf, 0,13 MB) Stand: 01.11.2024