Förder- und Fachbildungszentrum Nossen mit Fachschule für Landwirtschaft
Aktuelles
Agrarförderung
- Antragstellung 2025 Hinweise zum Antragsverfahren Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung
- Konditionalität 2025 Informationen über die einzuhaltenden Verpflichtungen (GLÖZ und GAB) bei der Konditionalität
- Soziale Konditionalität 2025 Informationen über die einzuhaltenden Verpflichtungen
Antragstellung Direktzahlungen und Agrarförderung 2025
02.04., 03.04. und 08.04.2025
- Antragstellung 2025 - Hinweise und Neuerungen (*.pdf, 5,73 MB) Falk Ullrich, LfULG
- Informationen des LÜVA Mittelsachsen (*.pdf, 3,03 MB) Landkreis Mittelsachsen
- Konditionalität 2025 (*.pdf, 3,94 MB) Beate Konrad, LfULG
- Agrarumweltmaßnahmen 2025 (*.pdf, 6,17 MB) Katharina Naumann, LfULG
Ab 2023 besteht die betriebliche Direktzahlung aus folgenden Prämien-Komponente:
- Einkommensgrundstützung (Basisprämie)
- Öko-Regelungen (Eco-Schemes)
- Umverteilungseinkommensstützung (erste Hektare)
- Junglandwirte-Einkommensstützung und
- gekoppelten Zahlungen für Mutterkühe und Mutterschafe/-ziegen
In Folge der Neugestaltung der Agrarpolitik ab 2023 werden sich die betrieblichen Einnahmen aus den Direktzahlungen verändern. Ein Kalkulationsschema (Prämienrechner) für landwirtschaftliche Unternehmen gibt einen ersten betrieblichen Überblick. Mit der Excel-Arbeitsmappe können einzelbetriebliche Orientierungswerte für die zukünftigen Direktzahlungen im Planungszeitraum bis 2026 errechnet werden. Dazu gehören auch die neuen Öko-Regelungen (Eco-Schemes), die ab 2023 freiwillig in Anspruch genommen werden können.
Abtretungen und Pfändungen ab 2023
Anpassungen an den Rechtsrahmen der neuen Förderperiode
Beihilfen aus dem Sammelantrag auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung können an einen Dritten (Gläubiger) abgetreten und/oder verpfändet werden. Abtretungen und Pfändungen müssen dabei in einer Abtretungsvereinbarung so bestimmt sein, dass sie sich auf konkrete, rechtlich definierte Beihilfen beziehen.
Mit dem Antragsjahr 2023 beginnt eine neue Förderperiode in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union und der rechtliche Rahmen der Direktzahlungen und der flächenbezogenen Agrarförderung ändert sich grundlegend. Aus diesem Grund müssen bestehende Abtretungsvereinbarungen mit Banken oder Lieferanten angepasst werden.
Abtretungen und Pfändungen, die sich auf die bis 2022 geltenden Regelungen für Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung beziehen, können ab dem Antragsjahr 2023 nicht mehr berücksichtigt werden.
Ab dem Jahr 2023 gibt es bei den Direktzahlungen (DIZ) keine einzelnen Abtretungsvereinbarungen für ausgewählte Prämienarten mehr, sondern nur noch für DIZ als Ganzes. Sollen aber nur Teilbeträge abgetreten/gepfändet werden, dann können diese erfasst werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise aus dem Informationsblatt des SMEKUL. Ein Musterformular für eine solche Abtretungsvereinbarung steht zum Download zur Verfügung.
Hinweise zur Düngung
- Hinweise zur Nitrat-RL 2025 (*.pdf, 0,72 MB) Beate Konrad, LfULG
Hinweise zur Einhaltung der Nitrat-Richtlinie
Der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (kurz: Nitrat-RL) ist eine wichtige Grundanforderung an die Betriebsführung (GAB). Das folgende Dokument gibt, mit Blick auf die Konditionalität, Hinweise zur Einhaltung der Nitrat-RL.
Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien
Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)« mit Steckbriefen der ab 2023 möglichen Fördervorhaben
https://lsnq.de/auk2023
Förderrichtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)«
https://lsnq.de/oebl2023
Förderrichtlinie »Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023)«
https://lsnq.de/twn2023
Agrarförderung 2. Säule 2023 - FRL AUK/2023, ÖBL/2023 sowie TWN/2023
Das FBZ Nossen informierte in fünf Präsenzveranstaltungen über die aktuellsten Entwicklungen zur Ausgestaltung der 1. Säule. Übergreifend wurden die neuen Ökoregelungen vorgestellt. Im zweiten Teil wurden die neuen Maßnahmen in der 2. Säule und die dazu gehörenden Bedingungen ab 2023 erläutert. Die Vorträge stehen Ihnen als Veranstaltungsnachlese zur Verfügung.
Fachrecht
Mittlerweile tritt insbesondere im nördlichen Teil des Landkreis Mittelsachsen das Frühlingskreuzkraut (Senecio vernalis) auf und kann zum ernsthaften Problem werden. Grund sind die toxischen Inhaltsstoffe dieses Neophyten, die ihn besonders auf Wiesen und Weiden zum Risiko für Nutztiere machen. Auch für Menschen kann die Aufnahme von in Kreuzkräutern enthaltenen Giften gesundheitsschädigend sein. Mögliche Aufnahmequellen können Kräutertees aber auch Honig sein. Es besteht daher die Gefahr, dass Imkereien betroffener Regionen ihre Honigernte nicht verwerten können.
Besonders auf Brachen, Stilllegungsflächen und an Straßenrändern hat sich die Pflanze massiv etabliert. Die Tendenz scheint von Jahr zu Jahr steigend.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Naturschutz
In Vorbereitung der Antragstellung auf Förderung von naturschutzbezogenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und Öko-Regelungen können sich landwirtschaftliche Betriebe und andere Landnutzer kostenlos von Naturschutzberatern und Naturschutzberaterinnen aus Landschaftspflegeverbänden, Planungsbüros oder Naturschutzstationen unterstützen lassen. Dieses Angebot ergänzt die Informationsangebote durch die Sachgebiete 1 und 3 in den Förder- und Fachbildungszentren mit Informations- und Servicestellen des LfULG.
Die Naturschutzberater wählen gemeinsam mit dem Betrieb passende Fördermaßnahmen zur ökologischen Aufwertung beispielsweise zur Schaffung von Lebensräumen für Insekten oder Maßnahmen zum Schutz von Wiesenbrütern aus. Sie informieren über die Regelungen und Maßnahmen der AUKM und Öko-Regelungen. Ein neuer Durchgang der Naturschutzberatung hat Anfang 2025 begonnen.
Leider konnten die Gebiete »Altkreis Weißeritzkreis«, »Altkreis Kamenz und Stadt Hoyerswerda«, »Niederschlesischer Oberlausitzkreis und Stadt Görlitz«, »Leipziger Land und Stadt Leipzig«, »Muldentalkreis«, »Zwickauer Land und Stadt Zwickau« nicht besetzt werden. Ein Beratungsgebiet entspricht dem Kreiszuschnitt eines Landkreises vor der Kreisgebietsreform 2008 (»Altkreis«). Bei Interesse an einer Beratung melden Sie sich bitte direkt bei den für Ihr Gebiet zuständigen Naturschutzberatenden.
Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.
Regionales
Seit 01. Januar 2023 ist Kerstin Kiffer im FBZ Nossen (Sitz Döbeln) für die Fachberatung der Obst- und Hopfenbaubetriebe und Baumschulen tätig. Frau Kiffer übernimmt für die genannten Sparten die sachsenweite Beratung für Fachrechtsaufgaben. Aufgabenschwerpunkte sind die Beratung zum Pflanzenschutz, Schaderregererkennung und deren Überwachung.
Ansprechpartnerin
Kerstin Kiffer
Telefon: 03431 7147-28
E-Mail: kerstin.kiffer@smekul.sachsen.de
Fachbildungszentrum Nossen (Sitz Döbeln)
Klostergärten 4
04720 Döbeln
Wir möchten darauf hinweisen, dass die im Krisenfall zuständige Behörde das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des jeweiligen Landkreises ist.
Unter folgenden Verlinkungen erhalten Sie aktuelle Informationen, die für Landwirte, aber auch für Jäger, Wanderer, LKW-Fahrer und Pendler relevant sind.
Achtung:
Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und die Landeshauptstadt Dresden
ASP - Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen in der Fassung vom 03.11.2022
Informationen von den Landkreisen finden Sie unter folgenden Links:
Afrikanische Schweinepest - Informationen der Stadt Dresden
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Landesdirektion Sachsen (LDS) informieren über aktuelle Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie Rechtsvorschriften zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP).
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Leiterin des Förder- und Fachbildungszentrums Nossen und Schulleiterin
Gabriele Uhlemann
Besucheradresse:Waldheimer Straße 230
01683 Nossen
Öffnungszeiten:
Dienstag 9–12 Uhr und 13–17 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 035242 63135-00
Telefax: 0351 451261-0256
E-Mail: nossen.lfulg@smekul.sachsen.de
Standort Mittweida
Besucheradresse:Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Öffnungszeiten:
Donnerstag 9–12 Uhr und 13–17 Uhr
Telefon: 03727 99599-0
Telefax: 0351 451261-0257