Informations- und Servicestelle Zwönitz
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Aktuelles
- Nachteilsausgleich Direktzahlungen Die Verwaltungsvorschrift zum Nachteilsausgleich Direktzahlungen vom 25. Januar 2024 wurde am 8. Februar veröffentlicht (SächsABl. S. 175). Die Antragstellung soll am 1. März beginnen.
- Hinweise für AZL-Antragsteller bei Konditionalitätskontrollen (*.pdf, 0,12 MB)
Merkblatt: Erweiterte Möglichkeit zur Erfüllung von GLÖZ 8 im Jahr 2024
Das Merkblatt zur Ausnahmeregelung zu GLÖZ 8 ist nun auf der Homepage des BMEL verfügbar. Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen des Merkblattes vorbehaltlich des Inkrafttretens der entsprechenden Regelungen in der Verordnung gelten. Zusätzlich finden Sie auf dieser Seite ein weiteres Merkblatt, dass sich mit den Anpassungen der Öko-Regelungen ab 2024 befasst.
Agrarförderung
- Antragstellung 2024 Hinweise zum Antragsverfahren Direktzahlungen und Agrarförderung
Aktualisierte Links zu den neuen Förderrichtlinien
- https://lsnq.de/auk2023 Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)« mit Steckbriefen der möglichen Fördervorhaben
- https://lsnq.de/oebl2023 Förderrichtlinie »Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)«
- https://lsnq.de/twn2023 Förderrichtlinie »Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023)«
Neue Förderkulissen für die AUK-Maßnahmen ab 2023 im Online-GIS eingestellt
Ab sofort sind die überarbeiteten Förderkulissen für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 im Online-GIS einsehbar.
Fachrecht
- Newsletter 4/2024 (*.pdf, 0,16 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (17.04.2024)
- Newsletter 3/2024 (*.pdf, 0,19 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (29.02.2024)
- Newsletter 2/2024 (*.pdf, 0,26 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (13.02.2024)
- Newsletter 1/2024 (*.pdf, 0,21 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (15.01.2024)
- Newsletter 7/2023 (*.pdf, 0,19 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (14.11.2023)
- Newsletter 6/2023 (*.pdf, 35,66 KB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (22.09.2023)
- Newsletter 5/2023 (*.pdf, 0,19 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (11.08.2023)
- Newsletter 4/2023 (*.pdf, 0,48 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (27.04.2023)
- Newsletter 3/2023 (*.pdf, 0,97 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (28.02.2023)
- Newsletter 2/2023 (*.pdf, 0,55 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (13.02.2023)
- Newsletter 1/2023 (*.pdf, 0,34 MB) Aktuelle Hinweise zum Fachrecht Pflanze (05.01.2023)
- Antrag zur Befreiung von Anforderungen nach § 16 Abs. 3 GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) auf Schlagebene gemäß § 3 Abs. 2 Sächsische GAP-Umsetzungsverordnung (SächsGAPUVO) (*.pdf, 0,23 MB) Befreiung von Bewirtschaftungsauflagen, die im Rahmen der Anforderungen der Konditionalität zum Schutz des Bodens vor Erosion aufgeführt werden
- Merkblatt für die Beantragung von Befreiungen gemäß § 3 Absatz 2 der Sächsischen GAP-Umsetzungsverordnung (SächsGAPUVO) (*.pdf, 0,22 MB)
Wichtige Änderung: Verantwortlichkeit bei Verstößen Konditionalität Bereich GAB7/8
Durch die neuen Regelungen zur Konditionalität haben sich neben den Vorschriften zur Gewährung der Agrarzahlungen auch die Verantwortlichkeiten bei Verstößen geändert.
Bisher konnte der Begünstigte bei Verstößen im Bereich Pflanzenschutz (GAB 7 und 8), welche durch von ihm beauftragte Dritte bzw. Arbeitnehmer im eigenen Betrieb begangen worden sind, durch einen Nachweis der Erfüllung seiner Aufsichts- und Überwachungspflicht Kürzungen der Agrarzahlung abwenden.
Dies hat sich durch § 19 GAPKondG grundlegend geändert:
Der Begünstigte muss diese Verstöße im gleichen Maße vertreten, wie einen eigenen Verstoß. Der Nachweis der Erfüllung der Aufsicht- und Überwachungspflicht kann eine Kürzung der Agrarzahlung nicht mehr grundsätzlich abwenden, findet aber unter Umständen Berücksichtigung bei der Verstoß-Bewertung und damit Höhe der Rückzahlungsforderung. In Folge der veränderten gesetzlichen Grundlage, ist es empfehlenswert, die bestehenden Dienstleistungsverträge kritisch zu prüfen und gegebenenfalls Haftungsklauseln im Falle von Verstößen zu verankern.
Naturschutz
Im Freistaat Sachsen wird über die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die Maßnahme »Selbstbegrünte einjährige Brache auf Ackerland« (AL5a) angeboten. Das Ergebnis dieser Maßnahme steht beim Berufsstand der Landwirte und bei Bürgern angrenzender Schläge regelmäßig in der Kritik, da Fehlentwicklungen auftreten. Das ist der Anlass, zum Ziel und zur Durchführung der Maßnahme, die es auch in der neuen Förderperiode (FRL AUK/2023) mit demselben Maßnahmencode geben wird, zu informieren.
Regionales
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Leiterin der Informations- und Servicestelle Zwönitz
Simone Reichelt
Besucheradresse:Wiesenstraße 4
08297 Zwönitz
Öffnungszeiten:
Montag 9–11:30 Uhr
Dienstag 9–11:30 Uhr und 13–16:15 Uhr
Donnerstag 9–11:30 Uhr und 13–15 Uhr
und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Telefon: 037754 702-0
Telefax: 037754 702-24
E-Mail: zwoenitz.lfulg@smekul.sachsen.de
- Buslinien 184, 194, 211, 342, 361, 363, 377, 413, 419 Haltestellen Bahnhof, Bahnhofstraße
- Organigramm (*.pdf, 48,57 KB) Stand: 01.04.2024