Hauptinhalt

Fachinformationen

Erste Informationen zur Antragstellung 2021

Die produktive Freischaltung von DIANAweb wird dieses Jahr voraussichtlich erst am 27.03.2021 erfolgen. Die Antragsbroschüren gehen Ihnen kurz vorher auf dem Postweg zu. Im Antragsverfahren selbst gibt es nur wenige Veränderungen.

Folgende Hinweise sind zu beachten:

  • Den bisher bekannten Datenbegleitschein zum Online-Export des Antragspaketes gibt es ab 2021 nicht mehr. Statt dessen wird zum Datenexport eine Einreichbestätigung erstellt. Diese ist ähnlich aufgebaut wie der bekannte Datenbegleitschein und nur für die eigenen Unterlagen bestimmt (kein Einreichen im Amt).
  • Die neue Förderrichtlinie Insektenschutz und Artenvielfalt sowie diesbezügliche Merkblätter stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung: Förderrichtlinie »Insektenschutz und Artenvielfalt (FRL ISA/2021)«
  • Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUK): Neuantragstellungen sind ab dem Antragsjahr 2021 für alle Vorhaben der Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen grundsätzlich nicht mehr zulässig. In Einzelfällen sind, unverändert zum Verfahren 2019, weiterhin Neuverpflichtungen zulässig (Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Naturschutz, neue UN-FB). Die einjährige Verlängerungsoption für bestehende Verpflichtungen wird ebenso beibehalten.
  • Ökologisch/Biologische Landwirtschaft (ÖBL): Auch bei ÖBL erfolgt eine Anpassung des Verpflichtungszeitraumes in den zwei Übergangsjahren. Unabhängig davon, ob für ÖBL ein erstmaliger Neuantrag oder ein Neuantrag in Wiederholung gestellt wird, beträgt der Verpflichtungszeitraum für Neuverpflichtungen, welche im Antragsjahr 2021 begründet werden, 2 Jahre und für Neuverpflichtungen, welche im Antragsjahr 2022 begründet werden, 1 Jahr.

Als Ansprechpartner für Fragen zur Förderrichtlinie Insektenschutz und Artenvielfalt stehen Ihnen unsere AUK-Bearbeiter zur Verfügung:

Sindy Klein
Telefon: 03522 311 310
E-Mail: Sindy.Klein@smekul.sachsen.de

Kathlen Runge
Telefon: 03522 311 421
E-Mail: Kathlen.Runge@smekul.sachsen.de

Daniela Teichmann
Telefon: 03522 311 409
E-Mail: Daniela.Teichmann@smekul.sachsen.de

Stützungsprogramm Wein

Bei Fragen zum Förderantrag wenden Sie sich bitte an:

Marc Richter

Telefon: 03522 311-338

E-Mail: marc.richter@smekul.sachsen.de

Weinbau

Haben Sie Fragen zur:

  • Änderung und Erhebung in der Weinbaukartei, (Rode- und Wiederbepflanzungsmeldungen)
  • Meldung nach Weinrechts DVO (Ernte- u. Bestandsmeldung)
  • Beantragung von Rebrechten aus der nationalen Pflanzreserve
  • Förderung (investive einzelbetriebliche Förderung, Umstrukturierung, Sanierung von Weinbergsmauern)
  • Weinbaulichen Beratung (Pflanzenschutz, Düngung)
  • Erhebung der Abgabe für den Weinfond

Wenden Sie sich bitte an:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - Referat 81
Frieder Tränkner
Abteilung 8 Gartenbau
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden

E-Mail: Frieder.Traenkner@smul.sachsen.de
Telefon: (0351) 2612-8702
Telefax: (0351) 2612-1099

Pilotprojekt Moorrenaturierung »Dubringer Moor«

Aus den Anforderungen der Europäischen Naturschutzrichtlinien (NATURA 2000) ergibt sich ein Bedarf, Moorlebensräume mit hoher Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit, zu erhalten und ihre Funktionsfähigkeit durch Revitalisierungsmaßnahmen zu verbessern.

Ein Moorprojekt zur beispielhaften Renaturierung des Zeißholzer Moores, eines Teilgebietes des Dubringer Moores, findet unter der Federführung des Förder- und Fachbildungszentrums Kamenz statt. Vorgesehen ist eine beispielhafte Instandsetzung vorhandener defekter sowie die Errichtung neuer Grabenstaue im Einzugsgebiet des Zeißholzer Moores (Heidemoor) sowie der Verschluss von Gräben.

Weitere Informationen gibt es auf der Projektseite zum Pilotprojekt Moorrenaturierung »Dubringer Moor«.

Ansprechpartnerin
Förder- und Fachbildungszentrum Kamenz
Susanne Rothe
Telefon: 03578 33-7470
Telefax: 03578 33-7412
E-Mail: Susanne.Rothe@smekul.sachsen.de

zurück zum Seitenanfang