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06 | Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Gesunde und hochwertige Lebensmittel Pflanzenschutz ist auch Verbraucherschutz Pflanzenschutzmittel schützen Kulturpflanzen vor Krank­ heiten, Schaderregern und Unkräutern. Sie dürfen aller­ dings nur in der vorgeschriebenen Kultur, in der zulässi­ gen Menge und nach weiteren strengen Vorschriften angewendet werden. Damit die in Sachsen angebauten Lebensmittel keine un­ zulässigen Pflanzenschutzmittelrückstände enthalten, kontrolliert das Landesamt landwirtschaftliche Flächen, Obstanlagen, Gemüse- und Zierpflanzenbaubetriebe so­ wie den Weinanbau. Um Einträge in die Gewässer zu ver­ hindern und die Bienenvölker zu schützen, finden zusätz­ liche Kontrollen auf den Anbauflächen statt. Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder vertreiben, müssen einen Sachkundenachweis nach den Anforderun­ gen des Pflanzenschutzgesetzes vorweisen. Hierfür bietet das LfULG Qualifikationskurse an und nimmt die erfor­ derliche Prüfung zur Sachkunde ab. Bei Verstößen beim Pflanzenschutzmitteleinsatz können Bußgelder verhängt werden. Darüber hinaus geht der Kontrolldienst Agrar­ wirtschaft Anzeigen von unzulässigen Pflanzenschutz­ mittelanwendungen nach. Das LfULG entwickelt neue Verfahren für Landwirtschaft und Gartenbau, damit Pflanzenschutzmittel noch geziel­ ter eingesetzt und die Risiken weiter minimiert werden. BIO, ein Trend mit strengen Regeln Bio-Lebensmittel werden immer beliebter. Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die Produkte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erzeugt werden. Zur Einhaltung und Kontrolle der Biostandards hat die EU ein umfangreiches Regelwerk erlassen. Das LfULG über

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