Imagebroschüre

Herausgeber: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden Telefon: 0351 2612 – 0 Telefax: 0351 2612 – 1099 E-Mail: lfulg@smul.sachsen.de Twitter: www.twitter.de/lfulg www.lfulg.sachsen.de Das LfULG ist eine nachgeordnete Behörde des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft. Diese Veröffentlichung wird finanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Redaktion: Referat 21 Öffentlichkeitsarbeit Pressestelle Fotos: www.fotolia.de: Image'in (Titel), deyveone (S. 1), zeitkind (S. 2/3), Nik_Merkulov (S. 4/5), josfor (S. 6/7), biker3 (S. 16/17), goodluz (S. 18/19), Production Perig (S. 22/23); Andreas Krone (S. 8/9); picture alliance / Phanie (S. 10/11); Burkhard Lehmann (S. 12/13, 14/15, 28/29); Cornelia Mäser (S. 20/21); Bernd Maerz, Stormchasing Erzgebirge (S. 24/25); Christoph Starke (S. 26/27) Gestaltung und Satz: Sandstein Kommunikation GmbH Druck: Lößnitz Druck GmbH Redaktionsschluss: 15.07.2018 Auflage: 5.000 Exemplare Papier: gedruckt auf 100% Recycling-Papier Bezug: Diese Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden bei: Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30, 01127 Dresden Telefon: + 49 351 2103-672 Telefax: + 49 351 2103-681 E-Mail: publikationen@sachsen.de www.publikationen.sachsen.de Verteilerhinweis Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informa­ tionsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipoli­ tischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehen- den Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zuge- gangen ist. Erlaubt ist jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.

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