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Täglich für ein gutes Leben  | 07 wacht das Öko-Kontrollsystem in Sachsen, erteilt Geneh­ migungen und geht gegen Anbieter vor, die zu Unrecht mit den Begriffen »Bio« oder »Öko« werben. Ohne Reue Fisch genießen Wer in Sachsen Fisch kauft, kann sich darauf verlassen, dass dieser lebensmittelrechtlich geprüft wurde. Anders sieht es bei den rund 70.000 sächsischen Freizeitanglern aus. Weil die gefangenen Fische nicht in den Verkehr ge­ bracht werden dürfen, besteht keine Kontrollpflicht. Angler können sich jedoch an den Ergebnissen der Schadstoffun­ tersuchung von Fischen orientieren, die das LfULG jährlich in der Elbe und anderen Flüssen durchführt und im Internet zur Verfügung stellt. In der Veröffentlichung werden auch entsprechende Verzehrempfehlungen gegeben. Untersucht wird kontinuierlich seit über 20 Jahren. Damit ist es mög­ lich, Tendenzen bei der Schadstoffbelastung von Fischen zu erkennen. Strenge Vorschriften für Eier und Geflügel Zum Schutz der Verbraucher müssen Eier und andere Ge­ flügelprodukte die strengen Vermarktungsvorschriften der EU erfüllen. Um Täuschungen zu vermeiden, prüft das LfULG, ob die Produkte ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Korrekt anzugeben sind unter anderem die Hal­ tungsform, die Handelsklasse bzw. Güte- und Gewichts­ klasse, das Mindesthaltbarkeitsdatum und ein Erzeuger­ code, aus dem die Herkunft hervorgeht. Bei Geflügelfleisch wird neben der korrekten Kennzeich­ nung zusätzlich geprüft, ob die Tiere gemäß den Vor­ schriften geschlachtet und zerlegt werden. Das LfULG kontrolliert direkt vor Ort bei Geflügelhaltern, in Schlacht- und Zerlegebetrieben, in Packstellen, bei Groß- und Ein­ zelhändlern und auf Märkten. Das Landesamt vergibt auch die Zulassungsnummern für Legehennenbetriebe und Eier-Packstellen.

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