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04 | Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Weise die Lärmbelastung für die Bevölkerung gesenkt werden soll. Das LfULG stellt in Sachsen die Schnittstelle zwischen Kom­ munen und Bund bzw. EU-Kommission dar. Es ist zuständig für die fachliche Beratung und die Prüfung der kommuna­ len Pläne. Zudem führte das Landesamt im Jahr 2017 im Auftrag von mehr als 170 Kommunen die Lärmkartierung für über 1.100 Kilometer Hauptverkehrsstraßen durch. Je­ der Bürger kann die Lärmkarten im Internet einsehen: www.laerm.sachsen.de Für saubere Gewässer in Sachsen Moderner Gewässerschutz darf nicht an den Ländergren­ zen haltmachen. Deshalb sind in der Europäischen Was­ serrahmenrichtlinie (WRRL) europaweit vergleichbare Schutzziele und die grenzüberschreitende Zusammenar­ beit von Wasser- und Landwirtschaft, Industrie und Na­ turschutz verankert. Wichtigstes Ziel ist es, für alle Flüsse, Seen und das Grundwasser den sogenannten guten Zu­ stand zu erreichen. Das bedeutet: hohe Wasserqualität und ökologisch intakte Gewässer als Bestandteil des Na­ turhaushaltes. Außerdem dürfen die Grundwasserstände nicht fallen. Die wichtigsten Aufgaben bestehen darin, Stoffeinträge in die Gewässer zu vermindern sowie Na­ turnähe und Durchgängigkeit zu verbessern. Die WRRL setzt strenge Maßstäbe für den chemischen und ökologischen Zustand der Gewässer. In Sachsen sind zurzeit nur drei Prozent der Bäche und Flüsse im ange­ strebten guten ökologischen Zustand. Kennwerte dafür sind Wasserpflanzen, Fische und Kleinlebewesen wie zum Beispiel Insekten und Muscheln. Außerdem gehören rund 160 besonders biorelevante Schadstoffe dazu. Für die Be­ wertung des chemischen Zustands sind 39 besonders ge­ fährliche Schadstoffe relevant. Bis 2027 sollen alle europäischen Gewässer im »guten Zustand« sein.

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