Verhaltensstörungen vorbeugen
Checkliste für schweinehaltende Betriebe aktualisiert
Betriebe, die Schweine mit kupierten Schwänzen halten, müssen nachweisen, dass sie »auf der Suche nach geeigneten Maßnahmen« sind, um auf das Kupieren zu verzichten. Das sieht der bundesdeutsche Aktionsplan »Zur Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf das Schwänze kupieren beim Schwein« ab 2019 für alle Betriebe vor. In Erwartung dieser gesetzlichen Regelung hat das LfULG den sächsischen Schweinehaltern bereits vor vier Jahren eine Checkliste an die Hand gegeben, mit deren Hilfe Rechtsverstöße durch das prophylaktische Schwanz Kürzen vermieden werden können. Diese Vorreiterrolle verschafft vielen Betrieben im Freistaat Sachsen einen Vorteil, da sie bereits Erfahrungen im Umgang mit den Anforderungen des Aktionsplans haben. Die Liste wurde nun auf den neuesten Erkenntnistand gebracht und im Hinblick auf die Anforderungen der EU aktualisiert.
Die Checkliste dient der Überprüfung der Haltungs-, Fütterungs- und Hygiene-Faktoren, die nachweislich im Hinblick auf die Verhaltensstörungen der Schweine eine Rolle spielen können. Gleichzeitig wird jeweils ein verbesserter Standard definiert, der für die geforderte Haltung von un- oder langkupierten Tieren eine Voraussetzung sein kann. Die Liste unterstützt den Betriebsleiter auch bei der Dokumentation und Entscheidung, welche Verbesserungen umgesetzt werden sollen. Die eingeleiteten Maßnahmen sowie den Erfolg oder Misserfolg bestätigt der Hoftierarzt durch seine Unterschrift. Damit ist auch formal der Nachweis der Suche nach geeigneten Maßnahmen erbracht.
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 74: Tierhaltung
Dr. Eckhard Meyer
Telefon: 034222 46-2208
E-Mail: Eckhard.Meyer@smul.sachsen.de
Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de