Gewässerschutz beim Rapsanbau beachten

Reduzierte Anwendung von Metazachlor erforderlich

Die chemische Unkrautbekämpfung im Winterraps erfolgt vorwiegend mit dem Bodenherbizid Metazachlor, das bisher mit einem relativ hohen Wirkstoffaufwand je Hektar eingesetzt wurde. Mit der immer feiner werdenden Laboranalytik wurden auch in Sachsen Wirkstoffe und deren Abbauprodukte (Metabolite) in Oberflächen- und Grundwasser nachgewiesen. Besonders häufig werden die Metaboliten (Metazachlor-Sulfonsäure und Metazachlorsäure) des Wirkstoffes Metazachlor gefunden.

Um die Gefährdung von Gewässern zu vermeiden, empfiehlt der Pflanzenschutzdienst Sachsen eine Reduzierung der Metazachlor-Menge auf ≤ 500 Gramm pro Hektar. Es besteht auch die Möglichkeit, generell auf den Wirkstoff Metazachlor zu verzichten. Geprüfte Metazachlor-freie Anwendungen sind genauso wirksam wie die Standardbehandlung mit Metazachlor. Ebenfalls ist es sinnvoll, in der Fruchtfolge im Raps zwischen den Metazachlor-haltigen und Metazachlor-freien Behandlungen zu wechseln.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 73: Pflanzenschutz

Ewa Meinlschmidt

Telefon: 035242 6317-304

E-Mail: Ewa.Meinlschmidt@smul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 73: Pflanzenschutz

Anke Hoppe

Telefon: (035242) 631-7320

E-Mail: Anke.Hoppe@smul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

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