Ungenutzte Bereiche auf gefördertem Grünland möglich
Rückzugs- und Schonräume für Insekten
Ab diesem Jahr ist auf geförderten Grünlandflächen das Belassen von ungenutzten Bereichen von weniger als 10 Prozent der Förderfläche möglich. Zu beachten ist, dass der ungenutzte Bereich nicht im unmittelbaren Randbereich des Schlages liegen darf, damit die Grenze des Schlages erkennbar bleibt.
Unter ungenutzten Bereichen werden bei der Mahd oder bei der Beweidung ausgesparte Bereiche des Grünlandschlages verstanden, auf denen die vorhandene Vegetation belassen bleibt. Sie können als Rückzugs- und Schonräume für Insekten wie Heuschrecken und Schmetterlinge und für Spinnen dienen. Über den Winter stehen gebliebene, ungenutzte Bereiche sind Überwinterungslebensräume für Insekten. Darüber hinaus können diese Flächen als Brut-, Nahrungs- und Deckungsraum von Wiesenvögeln fungieren.
Die neue Regelung betrifft Grünlandschläge, die nach der Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen« in der »Ergebnisorientierten Honorierung«, der »Biotoppflegemahd mit Erschwernis« oder der »Speziellen artenschutzgerechten Grünlandnutzung« (außer bei der Variante »Staffelmahd«) gefördert werden.
In den Managementplänen für die FFH-Gebiete ist das Belassen ungenutzter Bereiche für viele Grünlandflächen mit FFH-Lebensraumtypen oder FFH-Arten vorgesehen. Die neue Regelung dient damit auch der Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU.
Ansprechpartnerin
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 63: Landschaftspflege
Anja Koch
Telefon: 03731 294-2307
E-Mail: Anja.Koch@smul.sachsen.de
Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de