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Täglich für ein gutes Leben  | 15 Notfallvorsorge – guter Rat ist Vorrat Naturkatastrophen wie Erdbeben, Stürme, Hochwasser, Dürre oder Waldbrände treten ohne lange Vorwarnzeiten auf. Deshalb muss vorgesorgt werden, um die Bevölkerung in Krisenzeiten mit Lebensmitteln versorgen zu können. Das LfULG ist in Sachsen Ansprechpartner für alle Fragen der Ernährungsnotfallvorsorge. Die Behörde ist auch in den Katastrophenstäben verankert. Durch Schulungen und eine umfangreiche Aufklärungsarbeit wird die säch­ sische Bevölkerung informiert und für eine persönliche Vorsorge sensibilisiert. Dazu gehören auch Hinweise zum Berechnen der Vorratshaltung für den Notfall. www.ernaehrungsvorsorge.sachsen.de Fachwissen für Schutz und Sicherheit Für eine sichere Planung Das LfULG wird an vielfältigen Planungen von Kommunen, Land und Bund beteiligt, um die Belange der Öffentlich­ keit zu vertreten. Das kann Umweltfragen wie Fluglärm, Anlagensicherheit und Störfallvorsorge oder die natürli­ che Radioaktivität betreffen. Auch in den Belangen der Fischerei und Geologie sowie von Landwirtschaft und Naturschutz können die Fachleute der Behörde einbezo­ gen werden. Als sogenannter Träger öffentlicher Belange sorgt das LfULG mit seinen Stellungnahmen dafür, dass alle fachlichen und rechtlichen Anforderungen bei der Planung eingehalten werden. Auch beim Landesentwick­ lungsplan oder den Regionalplänen wird das LfULG an­ gehört. Die Experten des LfULG geben mehr als 1.000 Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange im Jahr ab.

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