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Zähne schleifen bei Saugferkeln

Einfluss auf Tierwohl und Leistung überprüft

Viele Betriebe kürzen die Eckzähne der neugeborenen Ferkel. Dieser Eingriff soll Verletzungen am Gesäuge der Sau und Gesichtsverletzungen der Ferkel durch Rangkämpfe untereinander verhindern. Das Zahnschleifen ist jedoch innerhalb der ersten vier Lebenstage ohne Betäubung nur erlaubt, wenn dies zum Schutz des Tieres oder zum Schutz anderer Tiere »unerlässlich« ist. Das LfULG hat anhand einer Stichprobe von 3.800 Ferkeln in zwei Betrieben mit unterschiedlichem Leistungs- und Gesundheitsniveau die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die körperliche Unversehrtheit von Sauen und Ferkeln, die Leistungen der Tiere und die Höhe der Verlustraten untersucht.

Während sich das Zahnschleifen nur in einem der Betriebe positiv auf die Unversehrtheit der Gesäuge auswirkte, waren in beiden Betrieben signifikant weniger Ferkel mit zum Teil erheblichen Gesichtsverletzungen zu beobachten. Daraus kann gefolgert werden, dass der Eingriff zum Schutz der Tiere »unerlässlich« ist.

Ein wichtiges Kriterium für die Bewertung der Unerlässlichkeit sollte auch die Milchmengenleistung und Gesundheit der Sauen sein. Durch das Kürzen der Eckzähne können die negativen Folgen eines nicht ausreichenden Milchangebotes vermindert werden.

Einen entscheidenden Einfluss auf den Effekt des Zahnkürzens haben die durchführenden Personen und die verwendete Technik. Die Maßnahme muss deshalb mit großer Sorgfalt durchgeführt werden. Nur in einem gesunden Sauenbestand mit durchweg hoher Milchleistung kann möglicherweise auf das Zahnkürzen verzichtet werden.

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