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Verdacht auf Bienenvergiftung

Landesamt unterstützt bei der Aufklärung von Bienenschäden

Für Imker mit toten oder geschädigten Bienen stellt sich unmittelbar nach Schadensfeststellung die Frage nach den Ursachen. Mehrere Gründe kommen in Betracht: Krankheiten, Umwelteinflüsse, Pflanzenschutzmittel oder fehlerhaftes Imkermanagement.

Bei Verdacht auf Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel bietet das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Unterstützung an. Werden Bienenschäden angezeigt, besichtigen die Mitarbeiter/-innen des Kontrolldienstes Agrarwirtschaft gemeinsam mit dem Imker den Schadensort, unterstützen ihn bei der Probennahme von Bienen und nehmen in Verdachtsfällen Pflanzenproben. Die Anzeige kann telefonisch, per Post oder  E-Mail erfolgen und sollte Angaben zu Schadensort, -zeitpunkt und -ausmaß enthalten.

Die vom Imker eingesandten toten Bienen werden kostenlos beim Julius Kühn-Institut (JKI), der staatlichen Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen in Braunschweig, untersucht. Mitgesandt werden muss ein Antrag auf Untersuchung von Bienenvergiftungen mit Angaben zur möglichen Schadensursache. Der Antrag steht im Internet zur Verfügung.

Im vergangenen Jahr wurden dem LfULG neun Bienenschäden aus Sachsen angezeigt. Das JKI untersuchte die eingesandten toten Bienen auf Krankheiten und chemische Rückstände. Bei sechs angezeigten Bienenschäden wurden keine oder nur sehr geringe Rückstände von Wirkstoffen aus Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden gefunden. In einem Fall konnte der Kontakt mit einer hohen Konzentration eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffes als Ursache für die toten Bienenvölker festgestellt werden. Dieser Wirkstoff ist in zahlreichen Pflanzenschutzmitteln für den Haus- und Kleingarten enthalten. Ein weiterer Bienenschaden lässt sich möglicherweise auf ein Mittel zur Bekämpfung der Varroamilbe zurückführen, das in Deutschland nicht zugelassen ist.

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