Novellierte Düngeverordnung in Kraft
Änderungen im Überblick
Die Düngeverordnung – Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen – ist am 2. Juni 2017 in Kraft getreten. Auch die sächsischen Landwirte werden damit vor neue Herausforderungen gestellt.
Die novellierte Düngeverordnung beinhaltet schärfere Regeln zugunsten des Gewässerschutzes und der Luftreinhaltung. Unter anderem gelten wesentlich strengere Vorgaben zur N-Düngung nach der Hauptfruchternte. Was sich im Einzelnen durch die Neuordnung von Düngeverordnung und Düngegesetz für die Landwirte verändert, wurde in Kurzform in einem Fachbeitrag zusammengestellt. Dieser ist auf der LfULG-Internetseite verfügbar.
Die Informationen werden nach Stand der bundesweiten fachlichen Abstimmungen zur Umsetzung der Regelungen schrittweise ergänzt.
- Grundlegende Änderungen durch die Novellierung von DüV und DüngG Download
- Düngeverordnung/Düngegesetz