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Lärmkartierung 2017 wirft ihre Schatten voraus

Vorträge der Auftaktveranstaltung im Internet

Im Turnus von fünf Jahren stehen Anrainergemeinden von Hauptverkehrsstraßen, die im Jahr von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugenfrequentiert werden, vor der Aufgabe, die daraus resultierende Lärmbelastung zu untersuchen und in Lärmkarten darzustellen. Zurückzuführen ist dies auf die EU-Umgebungslärmrichtlinie, die in Sachsen 215 Gemeinden entlang von rund 1.580 km Hauptverkehrsstraße dazu verpflichtet, bis zum 30.06.2017 Lärmkarten vorzulegen und zu veröffentlichen. Für die Gemeinden stellt das eine große Herausforderung dar. Der Umgebungslärmrichtlinie ist es aber gleichzeitig  zu verdanken, dass das Thema »Lärmbelastung« und vor allem die daraus resultierenden Gesundheitsgefahren,  in den letzten Jahren stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt sind.

Zahlreiche Gemeinden haben von dem Angebot Gebrauch gemacht, ihre Lärmkarten durch das LfULG erstellen zu lassen. Zur Teilnahme an dieser landeszentralen Lärmkartierung haben sich 186 der 215 betroffenen sächsischen Gemeinden entschieden. Für diese wird das LfULG entlang von über 1.100 km Straße die Lärmkartierung 2017 übernehmen.

Am 11. April fand die Auftaktveranstaltung der Lärmkartierung 2017 statt. Die Veranstaltung richtete sich an die Entscheidungsträger und Mitarbeiter der betroffenen Städte und Gemeinden, darüber hinaus waren auch interessierte Ingenieurbüros und verantwortliche Mitarbeiter der Straßenbau- und Vermessungsverwaltung eingeladen. Gut 150 Teilnehmer kamen dem Angebot nach, sich umfassend über die bevorstehende Aufgabe zu informieren und auszutauschen. Neben den fachlichen und rechtlichen Hintergründen wurden die Vorgehensweise des LfULG bei der landeszentralen Kartierung und die verbleibenden Mitwirkungspflichten der Kommunen erläutert. Den Gemeinden, die sich nicht an der landeszentralen Kartierung beteiligen, wurden die eigenverantwortlich zu leistenden Arbeitsschritte sowie Möglichkeiten und Grenzen der fachlichen Unterstützung durch das Land bzw. das LfULG aufgezeigt.

In der Veranstaltung wurde deutlich, dass die Umgebungslärmrichtlinie trotz aller Herausforderungen eine Möglichkeit bietet, positiv auf die Lärmsituation in den Kommunen einzuwirken. Daher sollte die Lärmkartierung nicht nur als lästige Pflichtaufgabe, sondern auch als Chance begriffen werden, Veränderungen anzustoßen und langfristig zu einer Verbesserung der Lebensqualität beizutragen. Die Fachvorträge sind online verfügbar.

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