Hochwassernachrichten- und Alarmdienst in Sachsen
Neuerungen im Hochwasserwarnsystem
Am 16. November 2015 trat die neue Hochwassernachrichten- und Alarmdienstverordnung (HWNAVO; Sächs-GVBI. S. 615) und die neue Hochwassermeldeordnung (VwV HWMO; SächsABl. S. 1549) in Kraft. Dadurch ergeben sich für die Teilnehmer des Hochwassernachrichten- und Alarmdienstes sowie Dritte, die Hochwassernachrichten erhalten, und die Öffentlichkeit einige Neuerungen:
- Die Anzahl der Flussgebiete, für die Hochwasserwarnungen herausgegeben werden, wurde von sieben auf neun erhöht.
- Die Flussgebiete sind zusätzlich in 54 Warngebiete unterteilt.
- Hochwassereilbenachrichtigungen ergehen für einzelne Warngebiete.
- Sämtliche Änderungen der Kontaktdaten sind von den Teilnehmern des Hochwassernachrichten- und Alarmdienstes und Dritten, die Hochwassernachrichten erhalten, selbst über die lnternetplattform des Landeshochwasserzentrums (LHWZ) in der Verteilerdatenbank vorzunehmen.
- Pro Organisation genügt nur noch ein Adressat, der nach Erhalt einer Hochwassereilbenachrichtigung eine Empfangsbestätigung abgeben muss.
- Die Verteilerdatenbank des LHWZ bietet die Möglichkeit, aus verschiedenen Wegen zur Übermittlung von Hochwassernachrichten zu wählen.
- Die bisherigen Anlagen zur HWMO werden nur noch auf den Internetseiten des LHWZ in Form von Verzeichnissen veröffentlicht und dort aktuell gehalten. Änderungen in diesen Verzeichnissen werden durch das LHWZ in Abstimmung mit den betroffenen Teilnehmern und Dritten vorgenommen.
- Hochwasserwarnsystem weiter verbessert Pressemitteilung vom 16.11.2015
- Hochwassernachrichten- und Alarmdienstverordnung
- VwV Hochwassermeldeordnung
- Landeshochwasserzentrum