Gewässerbewirtschaftung in Sachsen
Aktualisierte Pläne für Elbe und Oder veröffentlicht
Nur etwa 3 % der sächsischen Fließgewässer wurden bei der aktuellen Bewertung nach Wasserrahmenrichtlinie in den guten ökologischen Zustand eingestuft. Damit hat sich der Gewässerzustand in Sachsen seit 2009 kaum verändert. Ein Viertel der Grundwasserkörper ist durch diffuse Nährstoffeinträge belastet. Nach wie vor besteht ein großer Handlungsbedarf, den Zustand der Gewässer zu verbessern.
Die wichtigsten Instrumente zur Verbesserung des Gewässerzustands sind die Bewirtschaftungspläne der Flussgebietseinheiten. Die aktualisierten Pläne für Elbe und Oder sind am 22.12.2015 in Kraft getreten. Die zusammenfassenden Berichte des LfULG zu diesen Plänen stellen die Herangehensweise bei der Gewässerbewirtschaftung im Freistaat in den nächsten sechs Jahren dar. Beschrieben wird, wie die Bewirtschaftungsziele für die 646 sächsischen Oberflächenwasserkörper (7.229 km Fließgewässer, 30 größere Standgewässer) und 70 sächsischen Grundwasserkörper erreicht werden sollen. Sowohl die Berichte des LfULG als auch die Bewirtschaftungspläne der Flussgebietseinheiten stehen im Internet zur Verfügung.
Der »gute Zustand« für alle Oberflächengewässer und das Grundwasser ist das wichtigste Ziel der Wasserrahmenrichtlinie. In den Oberflächengewässern müssen dazu typische Tier- und Pflanzenarten nachgewiesen werden. Darüber hinaus dürfen auch die Schadstoffkonzentrationen nicht zu hoch sein. Für die Bewertung des Grundwasserzustands wurden chemische und mengenmäßige Kriterien festgelegt.
- Sächsische Beiträge zu den Maßnahmenprogrammen Elbe und Oder (2015)
- Sächsische Beiträge zu den Bewirtschaftungsplänen Elbe und Oder (2015)
- Aktualisierte Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die nationale und internationale Flussgebietsgemeinschaft Elbe und Oder