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Gemeinsame Anhörung zum Gewässer- und Hochwasserschutz

Stellungnahme bis zum 22. Juni möglich

Die nationalen und internationalen Flussgebietseinheiten Elbe und Oder haben die Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Entwürfe der Pläne zum Hochwasserrisikomanagement nach gleichnamiger Richtlinie (HWRM-RL) veröffentlicht. Bis zum 22.06.2015 können Stellungnahmen zu den Dokumenten abgegeben werden. Alle Anhörungsdokumente stehen im Internet des LfULG zur Verfügung. Stellungnahmen können geschickt werden an das LfULG, Postfach
54 01 37, 01311 Dresden; E-Mail: lfulg@smul.sachsen.de oder an die Geschäftsstellen der Flussgebietseinheiten. Die Adressen sind in den jeweiligen Dokumenten angegeben.

In den Maßnahmenprogrammen nach WRRL werden die Maßnahmen festgelegt, die notwendig sind, um den guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zu erreichen. Die Bewirtschaftungspläne fassen alle dazu notwendigen Arbeitsschritte zusammen, so z. B. die aktuelle Bewertung des Zustands und die Bewirtschaftungsziele der Wasserkörper.
In den Plänen nach HWRM-RL werden die Ziele des Hochwasserrisikomanagements benannt und die notwendigen Maßnahmen zusammengefasst.

Sowohl zu den Hochwasserrisikomanagementplänen als auch zu den Maßnahmenprogrammen nach Wasserrahmenrichtlinie ist eine strategische Umweltprüfung notwendig. Die entsprechenden Umweltberichte stehen ebenfalls zur Anhörung. Sie beschreiben und bewerten die Auswirkungen der Maßnahmen nach WRRL bzw. HWRM-RL auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, biologische Vielfalt, Klima, Landschaft und Kultur- sowie Sachgüter.

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