Förderung zur Steigerung der Energieeffizienz
Bundesprogramm unterstützt Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe
Mit 80 % der Netto-Beratungskosten, maximal jedoch 6.000 EUR, können Betriebe bezuschusst werden, die eine einzelbetriebliche Energieeffizienzberatung in Anspruch nehmen. Für investive Maßnahmen in energieeffiziente Technologien sind Zuschüsse zwischen 15 und 40 % möglich. Das sieht die am 6. Oktober 2015 verabschiedete Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau vor. Die Förderung umfasst Energieeffizienzberatung, Investitionen in energieeffiziente Techniken und Wissenstransfer. Dafür sind insgesamt 65 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2018 vorgesehen.
Förderanträge können Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen. Nähere Informationen zum Bundesprogramm und die Förderrichtlinie stehen im Internet zur Verfügung.
- Informationen zum Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau
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