Förderung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

Antragstellung bis zum 6. April 2018

In Sachsen werden im Rahmen des Sächsischen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) Mittel zur Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bereitgestellt. Gefördert werden Workshops, Arbeitskreise, Fachveranstaltungen und Demonstrationsvorhaben. Bis zum 6. April 2018 können sich Anbieter von Bildungsmaßnahmen um eine Förderung bewerben. 

Der Aufruf umfasst Bildungsangebote zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie Unternehmen der Ernährungswirtschaft, die Verbesserung  des Gewässerschutzes, der Bodenbewirtschaftung und der Energieeffizienz. Die Verringerung von Treibhausgas- und Ammoniakemissionen und die Förderung der Kohlenstoffspeicherung und –bindung in der Forstwirtschaft sind weitere mögliche förderfähige Themengebiete. 

Die Antragsteller müssen nicht zwingend in Sachsen angesiedelt sein. Der Regelfördersatz liegt bei 80 Prozent. Die konkreten Bedingungen für eine Antragstellung ergeben sich aus der Richtlinie »Landwirtschaft, Innovationen, Wissenstransfer (LIW/2014)«. Die Richtlinie, weitere Informationen sowie die Antragsformulare können unter der unten angegebenen Internetseite nachgelesen werden.

Die Förderbedingungen gewähren dem Antragssteller einen hohen Gestaltungsspielraum. Es werden lediglich allgemeine inhaltliche Schwerpunkte vorgegeben. Spezifische Inhalte und Methoden werden vom Antragsteller selbst konzipiert. Diese Vorgaben soll die Umsetzung von praxisnahen und aktuellen Themen fördern.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 21: Grundsatzangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit

Tanja Mucke

Telefon: 0351 2612-2103

E-Mail: Tanja.Mucke@smul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

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