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Enteignung bei öffentlichen Großbauvorhaben vermeiden

Faltblatt zur Unternehmensflurbereinigung

Durch eine Unternehmensflurbereinigung kann der bei öffentlichen Großbauvorhaben entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Gleichzeitig werden Nachteile für die allgemeine Landeskultur vermieden. Eine Totalenteignung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens, die u. a. beim Bau von Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen sowie bei Hochwasserschutzmaßnahmen eingeleitet wird, ist bei der Wahl dieses Instrumentes nicht erforderlich. Eine Flächenbereitstellung über die Unternehmensflurbereinigung erfolgt jedoch nur auf Antrag der zuständigen Enteignungsbehörde - der Landesdirektion Sachsen.

Das kürzlich vom LfULG veröffentlichte Faltblatt »Unternehmensflurbereinigung« erläutert die Voraussetzungen, den Ablauf, die Finanzierung, die Zuständigkeiten und die Besonderheiten des Verfahrens.

Im Jahr 2015 waren 28 Unternehmensflurbereinigungsverfahren bei den örtlich zuständigen oberen Flurbereinigungsbehörden an den Landratsämtern des Freistaates Sachsen anhängig. Hierzu sind 23.769 ha Verfahrensfläche in Anspruch genommen worden. Als Unternehmens- und Kostenträger kommen in erster Linie das Landesamt für Straßenbau und Verkehr und die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen in Frage. Aber auch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH und die Vattenfall Europe Mining AG sowie kommunale Gebietskörperschaften nehmen zur Umsetzung großflächiger Maßnahmen eine Unternehmensflurbereinigung in Anspruch.

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