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Blitzschutz bei Biogasanlagen

Abschlussbericht veröffentlicht

Im Rahmen einer vom LfULG beauftragten Untersuchung zur Optimierung des Blitzschutzes wurde der Stand der Technik für landwirtschaftliche  Biogasanlagen (BGA) ermittelt. Der jetzt veröffentlichte Abschlussbericht enthält Vorschläge für die Verbesserung des Blitzschutzes sowie für Anforderungen an den  Blitzschutz im Rahmen von Genehmigungsverfahren. Grundlage war die Erfassung und Auswertung von Blitzeinschlägen und Blitzschäden in sächsischen landwirtschaftlichen Biogasanlagen sowie weiteren Anlagen bundesweit.

Wichtige Erkenntnisse sind, dass das Beiblatt 2 zur DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) als Stand der Sicherheitstechnik anzusehen ist. Es fordert für Biogasanlagen (BGA) mit explosionsgefährdeten Bereichen einen äußeren Blitzschutz der Schutzklasse II. Im Einzelfall kann aber bei Detailkenntnis auf Grundlage einer durchgeführten Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) davon abgewichen werden. Immer erforderlich sind bei Biogasanlagen ein Blitzschutz-Potentialausgleich für alle eingeführten Versorgungsleitungen und der koordinierte Überspannungsschutz für die elektrischen Leitungen der automatischen Brandschutzmaßnahmen in der gesamten Biogasanlage.

Prüfungen des Blitzschutzsystems einer BGA sind durch fachkundiges Personal auszuführen. Fachkundiges Personal sind »Blitzschutzfachkräfte«  für die Prüfung nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und für den Bereich des Überspannungsschutzes zusätzlich »Elektrofachkräfte«.

Die Untersuchung wurde von Prof. Dr. Alexander Kern von der Fachhochschule Aachen, einem der bundesweit führenden Experten im Bereich des Blitzschutzes, durchgeführt. Der Abschlussbericht steht im Internet zur Verfügung.

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