Auftaktveranstaltung Lärmaktionsplanung
Fachtagung am 29. November 2017 in Dresden
Im Anschluss an die in diesem Jahr durchgeführte Lärmkartierung sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Reduzierung der Lärmbetroffenheit aufzustellen. Bereits vorhandene Aktionspläne sind zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre Aktivitäten zum Berichtstermin 18. Juli 2018 zu dokumentieren. An der Lärmaktionsplanung ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu beteiligen.
Zum mittlerweile dritten Mal seit 2007 lädt das LfULG für den 29. November 2017 zur Auftaktveranstaltung Lärmaktionsplanung in das Konferenzzentrum der Sächsischen Aufbaubank nach Dresden ein. Im Rahmen der Veranstaltung werden die Gemeinden über die gesetzlichen Anforderungen, die Herangehensweise an die Erstellung und Fortschreibung von Lärmaktionsplänen sowie Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Abgerundet wird die Veranstaltung durch Erfahrungsberichte von Kommunen, Fachbehörden und Planungsbüros.
Die Auftaktveranstaltung dient primär der Information der Teilnehmer, hat jedoch als weiteres Ziel, den Handlungsrahmen der verschiedenen Akteure aufzuzeigen und diese zu einem konstruktiven Dialog zusammen zu bringen. Eingeladen sind neben Entscheidungsträgern und Mitarbeitern der aktionsplanungspflichtigen Gemeinden Ingenieur- und Planungsbüros, Straßenbau- und –verkehrsbehörden, Verbände sowie die interessierte Öffentlichkeit. Die Veranstaltung ist kostenfrei.