4. Kolloquium Anlagensicherheit/Störfallvorsorge
Anlagen zur Lagerung von gefährlichen Stoffen im Mittelpunkt
Das Fachkolloquium »Anlagensicherheit/Störfallvorsorge«, das am 30.11.2017 in Dresden stattfindet, hat zum Ziel, die Kontakte zwischen Anlagenbetreibern, Ingenieurbüros, Forschungsinstituten, Sachverständigen und Behörden zu intensivieren.
Informiert wird in diesem Jahr über die Umsetzung der neuen Störfallverordnung insbesondere bei Anlagen zur Lagerung von gefährlichen Stoffen. Im Mittelpunkt der drei thematischen Blöcke stehen die rechtlichen Hintergründe, der Stand der Sicherheitstechnik und Erfahrungen aus Projekten und der Praxis. Dazu gehören unter anderem der Brandschutz bei Lageranlagen und die Anwendung der Störfallverordnung bei Pflanzenschutzmittellagern und bei Abfalllagern.
Veranstalter ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Das LfULG ist landeszentral zuständig für die Überwachung und fachliche Betreuung von Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen.